Hallo Hulle,
Ihre Frage, ob in Ihrem Fall Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, kann Ihnen nur die Agentur für Arbeit beantworten. Bitte wenden Sie sich dort hin.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Und ob die Altersrente für besonders langjährig Versicherte im Jahre 2031 für Sie überhaupt noch in Betracht kommt, bleibt abzuwarten, da diese Rentenart von der Politik ggf. abgeschafft wird.
Stimmt, das ist äußerst fraglich.
Wenn die 45 Jahre bereits voll sind, ist doch alles kein Problem
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