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Berietäge für Alterrente bei Bezug von EM-Rente

von Milo18.07.2007 | 10:54
1361 Ansichten
4 Antworten
Hallo! Ich bezeihesiet Kurzem Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit und zahle beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aber nicht für die Altersrente. Meine Frage ist wie dieser Zeitraum später bei der Berechnung der Altersrente angerechnet wird? Gruß Milo

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 18.07.2007 | 13:21

Hallo Milo,

die Antwort von Michael1971 ist zutreffend.

Moderatoren-Antwortam 21.08.2007 | 16:25

Beim Wechsel in die Altersrente findet dann eine erneute Rentenberechnung statt. Die Zeiten des Bezugs der Rente wegen Erwerbsminderung rechnen dann als sogen. Rentenbezugszeiten mit.

Dass sich beim Wechsel in die Altersrente kein niedrigerer Rentenbetrag ergeben darf, liegt am sogen. Besitzschutz.

Was die Berücksichtigung der Abschläge angeht - die evtl. ja auch für die Altersrente eine Rolle spielen - so kann man Sie darüber detailliert in einer Auskunfts- und Beratungsstelle aufklären.

Konkret geht es dabei um die Auswirkungen des § 77 Abs.3 Sozialgesetzbuch VI.

MfG

2 Antworten

Michael1971am 18.07.2007 | 12:45
Für den Zeitraum, in dem in Ihrer Rente eine Zurechnungszeit enthalten ist, entstehen bei der Altersrente Anrechnungszeiten, die mit dem Durchschnittsverdienst Ihres Versicherungslebens als beitragsfreie Zeiten bewertet werden und so in der Altersrente angerechnet werden. Spätestens ab dem 60. Lebensjahr liegt keine Zurechnungszeit mehr vor. Die Zeit des Rentenbezuges ist nur noch im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung zu berücksichtigen, damit bis zum Altersrentenbeginn keine Lücke entsteht, die den Durchschnittsverdienst zur Bewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten ungünstig beinflussen könnte.
Miloam 15.08.2007 | 13:59
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Ich würde noch gern wissen wie es sich verhält wenn die Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zum 60. Lebensjahr gezahlt wird, wie errechnet sich dann die Altersrente. Entspricht diese dann in etwa der EM- Rente oder habe ich mit einer deutlich geringeren Summe zu rechnen?
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