Hallo Elke,
der Rentenversicherungsträger beteiligt sich erst ab Rentenzahlung an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenkasse oder zahlt erst ab diesem Zeitpunkt einen Zuschuss bei einer freiwilligen oder privaten Krankenversicherung. Für Beitragsrückstände in der Krankenversicherung vor der Zeit des Rentenbezugs kann der Rentenversicherungsträger leider nicht aufkommen.
Fragen Sie vielleicht mal beim Sozialamt oder der Krankenkasse konkret nach, ob es da Möglichkeiten gibt. Das Jobcenter hat auch Darlehnsmöglichkeiten für den Übergang zwischen Sozialleistungsbezug und Rente.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam