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Experten-Antwort

Übernahme Krankenversicherungsbeitrag zwischen Rente und Jobcenter

von Elke14.07.2025 | 12:23
125 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Betreuerin und mein Betreuter hat bei Eintritt in die Rente nicht entsprechend bei der KV seine Meldung abgegeben. Mittlerweile hat das Sozialamt (wegen Aufstockung) die Beiträge nachgezahlt. Bis zum 31.01.2023 war Herr XXXX über das Jobcenter pflichtversichert. Ab dem 01.02.2023 führen wir eine Anschlussversicherung durch (AOK). Das zuständige Sozialamt hat uns die Beitragsübernahme ab 01.03.2023 bestätigt. Somit ist der Beitrag für den Monat Februar 2023 in Höhe von 217,93 EUR von Herrn XXXX zu zahlen. Angeblich liegt es daran, dass das Job-Center vorschüssig und die Rentenversicherung nachschüssig zahlt. Wo kann ich den fehlenden Beitrag geltend machen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elke,

 

der Rentenversicherungsträger beteiligt sich erst ab Rentenzahlung an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenkasse oder zahlt erst ab diesem Zeitpunkt einen Zuschuss bei einer freiwilligen oder privaten Krankenversicherung. Für Beitragsrückstände in der Krankenversicherung vor der Zeit des Rentenbezugs kann der Rentenversicherungsträger leider nicht aufkommen. 

 

Fragen Sie vielleicht mal beim Sozialamt oder der Krankenkasse konkret nach, ob es da Möglichkeiten gibt. Das Jobcenter hat auch Darlehnsmöglichkeiten für den Übergang zwischen Sozialleistungsbezug und Rente.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Hier nicht!am 14.07.2025 | 12:25
Bei der Rentenversicherung ganz sicher nicht!
am 14.07.2025 | 13:37
Beim Sozialamt als Darlehen, wenn man keine Rücklagen hat. Oder borgen bei Freunden. Wenn man einen neuen Job hat, gibt es auch den ersten Lohn einen Monat später. Und ja, es liegt an den Prinzipien vorschüssig /nachschüssig.
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