Guten Morgen EM-Rentner,
eine Überprüfung ist auch dann möglich, wenn es sich um eine befristete volle Erwerbsminderungsrente vor Ablauf des Befristungszeitraums handelt. Das kann zum Beispiel erfolgen, wenn Sie über das festgestellte Leistungsvermögen hinaus erwerbstätig sind und diese Beschäftigung nicht nur probeweise ausüben.