Hallo Juna,
das Begriff "verbleibende Nachzahlung" beschreibt, dass bei der Rentenberechnung oder Überprüfung eine Nachzahlung (Guthaben) entstanden ist. Alles Weitere steht dann in den Erläuterungen in Ihrem Bescheid.
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen, das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Rentenunterlagen) gern zur Verfügung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung