Hallo,
nein, es findet keine Prüfung Ihrer Erwerbsfähigkeit/Schwerbehinderung statt. Voraussetzung für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist, dass Sie bei Beginn der Altersrente schwerbehindert sind (GdB mind. 50 %). Spätere Änderungen haben keine Auswirkung.