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nein, es findet keine Prüfung Ihrer Erwerbsfähigkeit/Schwerbehinderung statt. Voraussetzung für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist, dass Sie bei Beginn der Altersrente schwerbehindert sind (GdB mind. 50 %). Spätere Änderungen haben keine Auswirkung.
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