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Experten-Antwort

Überschüssiges Geld in die Rentenversicherung einzahlen nach der Zurechnungszeit bei EMR

von Erbe12.03.2026 | 10:39
239 Ansichten
6 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, die Zurechnungszeit meiner Erwerbsminderungsrente geht bis 65 + 3. Danach würden sich Einzahlungen wohl wieder auswirken, wenn ich gerade den Minijob-Beitrag richtig verstanden habe. Kann man irgendwo berechnen lassen, ob sich das lohnt, sich zum Beispiel vier Rentenpunkte für teures Geld zu kaufen oder ist es wirklich eine Wette auf ein langes Leben? Ich habe mal gelesen, dass man 85 oder so werden muss.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 12.03.2026 | 11:11

Guten Tag,

 

wie Sie es bereits richtig erkannt haben, amortisieren sich Beiträge, die Sie einzahlen, nie vor 20-25 Jahren. Es ist somit eine Wette auf ein sehr langes Leben. Das sei gut überlegt. 

 

Die Amortisierungszeit könnte sich bessern, wenn Sie die eingezahlten Beiträge sehr hoch steuerlich absetzen könnten. Hierfür müssten Sie sich an einen Steuerberater wenden.

 

Bezieher einer Erwerbsminderungsrente dürfen nur die Minderung ausgleichen, die sich durch eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente zusätzlich ergibt. Rentenminderungen, die durch den Bezug einer Erwerbsminderungsrente entstehen, können nicht ausgeglichen werden.

 

Eine Ausgleichszahlung ist nicht mehr möglich, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist oder eine vorgezogene abschlagsfreie Altersrente bezogen werden kann.

 

Minijob-Beiträge, die Sie über die Zurechnungszeit hinaus zahlen, können sich positiv auswirken, müssen es aber nicht. Wie bereits erwähnt, man kann sich in der komplexen Rentenberechnung an einer anderen Stelle verschlechtern, so dass es sich wieder aufhebt.

 

Eine Proberechnung können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen. Am besten vereinbaren Sie bitte einen Termin in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.

 

Freundliche Grüße

 

Experten-Antwortam 12.03.2026 | 16:33
Erbe schrieb
Ich muss doch freiwillige Beiträge nach der EMR zahlen können, dann gehe ich eben in die 99,99 neunprozentige Altersrente. Könnte mir noch mal jemand das mit den 10,8 % beantworten. Das ist Unsinn ist glaube ich inzwischen auch, aber ich möchte es wissen

Hallo nochmal "Erbe",

 

das sind jetzt verschiedene Sachen:

 

Man kann sich von Abschlägen einer Erwerbsminderungsrente nicht im Nachhinein freikaufen.  Nur wenn durch die Umwandlung in die vorgezogene Altersrente ein Abschlag entstehen sollte, dann können Sie sich davon freikaufen. Geregelt ist das im § 187a SGB VI.

 

Das was Sie jetzt beschreiben, sind freiwillige Beiträge nach § 7 SGB VI. Hierfür können Sie korrekterweise bei Bezug einer Teilrente auch über die Regelaltersrente hinaus Beiträge zahlen. Diese Beiträge werden aber dem Zeitraum nach Beginn der Regelaltersrente gutgeschrieben und mindern nicht den Abschlag der Erwerbsminderungsrente.

 

Freundliche Grüße

4 Antworten

Nachfrageam 12.03.2026 | 10:43
Noch vergessen , bekommen diese gekauften Punkte dann auch 10,8% Abzug, wenn ich jetzt mit dem Ende der Zurechnungszeit in die „abschlagsfreie“ Rente wechsele.
DaViam 12.03.2026 | 12:58
Ganz ehrlich, sparen Sie sich die Einzahlung! Durch den Bezug der EM-Rente macht es keinen Sinn.
Zu spät!am 12.03.2026 | 13:40
Sie hätten sich Ihre Gedanken der Rentenaufbesserung vor 20 Jahren machen sollen, jetzt ist da nicht mehr viel zu machen.
Erbeam 12.03.2026 | 14:00
Experte/in schrieb

Guten Tag,

 

wie Sie es bereits richtig erkannt haben, amortisieren sich Beiträge, die Sie einzahlen, nie vor 20-25 Jahren. Es ist somit eine Wette auf ein sehr langes Leben. Das sei gut überlegt. 

 

Die Amortisierungszeit könnte sich bessern, wenn Sie die eingezahlten Beiträge sehr hoch steuerlich absetzen könnten. Hierfür müssten Sie sich an einen Steuerberater wenden.

 

Bezieher einer Erwerbsminderungsrente dürfen nur die Minderung ausgleichen, die sich durch eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente zusätzlich ergibt. Rentenminderungen, die durch den Bezug einer Erwerbsminderungsrente entstehen, können nicht ausgeglichen werden.

 

Eine Ausgleichszahlung ist nicht mehr möglich, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist oder eine vorgezogene abschlagsfreie Altersrente bezogen werden kann.

 

Minijob-Beiträge, die Sie über die Zurechnungszeit hinaus zahlen, können sich positiv auswirken, müssen es aber nicht. Wie bereits erwähnt, man kann sich in der komplexen Rentenberechnung an einer anderen Stelle verschlechtern, so dass es sich wieder aufhebt.

 

Eine Proberechnung können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen. Am besten vereinbaren Sie bitte einen Termin in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.

 

Freundliche Grüße

 

Ich muss doch freiwillige Beiträge nach der EMR zahlen können, dann gehe ich eben in die 99,99 neunprozentige Altersrente. Könnte mir noch mal jemand das mit den 10,8 % beantworten. Das ist Unsinn ist glaube ich inzwischen auch, aber ich möchte es wissen
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