Guten Tag,
wie Sie es bereits richtig erkannt haben, amortisieren sich Beiträge, die Sie einzahlen, nie vor 20-25 Jahren. Es ist somit eine Wette auf ein sehr langes Leben. Das sei gut überlegt.
Die Amortisierungszeit könnte sich bessern, wenn Sie die eingezahlten Beiträge sehr hoch steuerlich absetzen könnten. Hierfür müssten Sie sich an einen Steuerberater wenden.
Bezieher einer Erwerbsminderungsrente dürfen nur die Minderung ausgleichen, die sich durch eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente zusätzlich ergibt. Rentenminderungen, die durch den Bezug einer Erwerbsminderungsrente entstehen, können nicht ausgeglichen werden.
Eine Ausgleichszahlung ist nicht mehr möglich, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist oder eine vorgezogene abschlagsfreie Altersrente bezogen werden kann.
Minijob-Beiträge, die Sie über die Zurechnungszeit hinaus zahlen, können sich positiv auswirken, müssen es aber nicht. Wie bereits erwähnt, man kann sich in der komplexen Rentenberechnung an einer anderen Stelle verschlechtern, so dass es sich wieder aufhebt.
Eine Proberechnung können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen. Am besten vereinbaren Sie bitte einen Termin in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.
Freundliche Grüße
Hallo nochmal "Erbe",
das sind jetzt verschiedene Sachen:
Man kann sich von Abschlägen einer Erwerbsminderungsrente nicht im Nachhinein freikaufen. Nur wenn durch die Umwandlung in die vorgezogene Altersrente ein Abschlag entstehen sollte, dann können Sie sich davon freikaufen. Geregelt ist das im § 187a SGB VI.
Das was Sie jetzt beschreiben, sind freiwillige Beiträge nach § 7 SGB VI. Hierfür können Sie korrekterweise bei Bezug einer Teilrente auch über die Regelaltersrente hinaus Beiträge zahlen. Diese Beiträge werden aber dem Zeitraum nach Beginn der Regelaltersrente gutgeschrieben und mindern nicht den Abschlag der Erwerbsminderungsrente.
Freundliche Grüße
Guten Tag,
wie Sie es bereits richtig erkannt haben, amortisieren sich Beiträge, die Sie einzahlen, nie vor 20-25 Jahren. Es ist somit eine Wette auf ein sehr langes Leben. Das sei gut überlegt.
Die Amortisierungszeit könnte sich bessern, wenn Sie die eingezahlten Beiträge sehr hoch steuerlich absetzen könnten. Hierfür müssten Sie sich an einen Steuerberater wenden.
Bezieher einer Erwerbsminderungsrente dürfen nur die Minderung ausgleichen, die sich durch eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente zusätzlich ergibt. Rentenminderungen, die durch den Bezug einer Erwerbsminderungsrente entstehen, können nicht ausgeglichen werden.
Eine Ausgleichszahlung ist nicht mehr möglich, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist oder eine vorgezogene abschlagsfreie Altersrente bezogen werden kann.
Minijob-Beiträge, die Sie über die Zurechnungszeit hinaus zahlen, können sich positiv auswirken, müssen es aber nicht. Wie bereits erwähnt, man kann sich in der komplexen Rentenberechnung an einer anderen Stelle verschlechtern, so dass es sich wieder aufhebt.
Eine Proberechnung können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen. Am besten vereinbaren Sie bitte einen Termin in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.
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