Guten Tag,
ich beabsichtige die Auflösung einer privat geführten Riester-Rente, da sich diese als unrentabel erweist. Das gebildete Deckungsstockkapital der Riester-Rente möchte ich nach Möglichkeit auf einen bestehenden bAV-Vertrag (ebenfalls Direktversicherung) übertragen.
Frage: Ist die Übertragung des Deckungsstockkapitals aus einer privaten Riester-Rente zum Deckungsstockkapital einer bAV-Direktversicherung möglich?
Ich würde mich freuen, wenn folgende Aspekte in Ihrer Antwort berücksichtigt werden:
• Es geht ausschließlich um die Übertragung bereits gebildeten Deckungsstockkapitals und nicht etwa um die Frage einer künftigen Riester-Förderung unter einer bAV-Direktversicherung.
• Inwiefern "beschränkt sich die Wechselmöglichkeit nur auf zertifizierte Riester-Produkte" (vgl. Ihre Antwort unter
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/bertragung-private-ri… § 1 Abs. 1 Ziff. 10 lit. b) AltZertG verlangt lediglich nach einem Altersvorsorgevertrag mit einer Vertragsgestaltung nach eben diesem Absatz 1. Die Zertifizierung ist als solche nicht in § 1 Abs. 1 sondern in § 1 Abs. 3 AltZertG geregelt. Es sollte demnach also keiner Zertifizierung bedürfen; die bAV müsste als Altersvorsorgevertrag lediglich einer Vertragsgestaltung nach den Kriterien des § 1 Abs. 1 AltZertG entsprechen.
• Eine bAV-Direktversicherung dürfte immer den „Riester-Kriterien“ des § 1 Abs. 1 AltZertG entsprechen, sodass eine Übertragung des Deckungsstockkapitals aus einer Riester-Rente nach § 1 Abs. 1 Ziff. 10 lit. b) AltZertG zulässig sein sollte. Die gesetzlichen Regelungen für Betriebsrenten sorgen dafür, dass betriebliche Vorsorgeprodukte grundsätzlich förderfähig gestaltet werden (vgl. DRV Broschüre Betriebliche Altersversorgung, 18. Auflage (1/2024), S. 22; abrufbar unter:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Zur Relevanz der Fragestellung:
• Jährlich fließen ca. EUR 12 Mrd. in Riester-Produkte (Gesamtbeiträge; Zulagen und Eigenbeiträge bzw. Tilgungen). Jährlich werden ca. EUR 2,5 Mrd. an Zulagen aus dem Bundeshaushalt für die Riester-Rente aufgewendet. Die jährlich gewährten Steuerentlastungen belaufen sich auf ca. EUR 1 Mrd. Die seit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002 für Zulagen aufgewendete Mittel dürften damit insgesamt jedenfalls über EUR 50 Mrd. betrage (
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartike… Das in Riester-Produkten gebundene Altersvorsorgekapital (kumuliert seit 2002) dürfte sich demnach auf deutlich über EUR 100 Mrd. belaufen.
• Da sich viele Riester-Produkte aufgrund der hohen Verwaltungskosten unter Altersvorsorgegesichtspunkten zunehmend als unrentabel erweisen, steigt die Anzahl der Riester-Sparer, die ihr Kapital anderweitig zur Altersvorsorge einsetzen möchten. Das spiegeln auch die sinkenden Zahlen der laufenden Riester-Verträge wieder; von denen im Übrigen ein guter Anteil ruhend gestellt sein dürfte.
• Eine Auflösung der Riester-Verträge ist mit der Rückzahlung der Zulagen und steuerlichen Begünstigungen verbunden, weshalb dies regelmäßig zu einem Verlust von ca. 30% des gebildeten Kapitalstocks führt (vgl. auch die entsprechende Förderquote der Riesterprodukte).
• Die Möglichkeit einer Übertragung des Kapitalstocks in andere, weniger kostenbelastete Altersvorgeformen oder eine Konsolidierung mit äquivalenten Altersvorsorgeprodukten (bAV) dürfte von breitem Interesse sein.
• Eine qualifizierte (rechtsverbindliche) Antwort auf die oben geführte Fragestellung lässt sich nicht finden.
Ich bitte um grundlegen Prüfung im Sinne der Riester-Sparer. Vielen Dank!