Hallo Vater1+,
tatsächlich war die Beratung seinerzeit korrekt. Auch ich empfehle Ihnen den Versuch, über einen Widerspruch und einen Herstellungsanspruch die Anrechnung bei Ihrer Frau zu erwirken.
Allerdings würde ich vielleicht dazu zunächst eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe aufsuchen und klären, ob sich der ganze Aufwand tatsächlich finanziell für Ihr Familieneinkommen lohnt oder ob Sie sich ggf. mit der bisherigen Regelung besser – oder zumindest nicht schlechter – stehen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung