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Experten-Antwort

Übertragung von Kindererziehungszeiten vom Vater auf die Mutter

von Vater 1+22.06.2024 | 16:01
159 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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1996 kurz nach der Geburt unseres jüngsten 4. Kindes wurde uns durch einen Berater der Deutschen Rentenversicherung empfohlen, die Kindererziehungszeiten auf mich zu übertragen, da meine Frau als Mitglied der bayerischen Ärzteversorgung diese niemals geltend machen könne. Zu Beginn des Jahres habe ich eine Übertragung der Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung auf meine Frau beantragt, da meine Frau nun auch als Mitglied eines berufsständigen Versorgungswerkes Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung geltend machen kann. Der zuständige Sachbearbeiter hat mir nun zunächst per email mitgeteilt, dass die beantragte Übertragung der Kindererziehungszeiten auf meine Frau nicht durchgeführt werden könne, da der aufzuhebende Bescheid älter als 2 Jahre sei. I Mir wurde von einer anderen Sachbearbeiterin empfohlen bei einer Ablehnung auf einen Herstellungsanspruch zu pochen, der sich rückschauend betrachtet ergebe, da die damalige Beratung falsch war und daher ein neues Dispositionsrecht bestehen würde.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Vater1+,

tatsächlich war die Beratung seinerzeit korrekt. Auch ich empfehle Ihnen den Versuch, über einen Widerspruch und einen Herstellungsanspruch die Anrechnung bei Ihrer Frau zu erwirken.

Allerdings würde ich vielleicht dazu zunächst eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe aufsuchen und klären, ob sich der ganze Aufwand tatsächlich finanziell für Ihr Familieneinkommen lohnt oder ob Sie sich ggf. mit der bisherigen Regelung besser – oder zumindest nicht schlechter – stehen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KSCam 22.06.2024 | 16:04
Mehr als versuchen einen ablehnenden Bescheid per Widerspruch / Klage ändern zu lassen bleibt Ihnen nicht. Bleibt aber anzumerken, dass es damals eine vollkommen richtige Beratung war. Warten Sie es ab - im Forum fällt diese Entscheidung nicht.
Welche Frageam 22.06.2024 | 16:15
Und was ist Ihre Frage an die Rentenversichrrung? Dass Ihr Problem nicht in einem öffentlichen, anonymen Forum gelöst werden kann, wo niemand Ihre Unterlagen und die Details kennt, dürfte doch eigentlich klar sein. Klären Sie das am besten doch direkt mit den zuständigen Sachbearbeitern , deren Kontaktdaten Sie ja schon haben oder suchen Sie sich Beratung bei den Sozialverbänden VdK oder SoVD oder bei einem Fachanwalt.
Königam 22.06.2024 | 19:00
Aus damaliger Sicht war die Beratung, wie schon erwähnt, korrekt. Ein sozialrechtlichen Herstellungsanspruch dürfte Sie in Ihrem Fall schwer bis gar nicht geltend machen können, aber versuchen können Sie es natürlich. Hier im Forum werden Sie allerdings nicht weiterkommen!
§149 SGB VIam 23.06.2024 | 07:47
Da hier niemand weiß, was seinerzeit tatsächlich war und was seinerzeit auch von den Eltern unterschrieben wurde, hilft vielleicht ein Blick in die GRA in rvRecht um die Chancen abzuwägen https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Und ansonsten hilft vielleicht eine Scheidung, da wird es dann über den Versorgungsausgleich geregelt ;-)
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