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Berücksichtigung der FZR-Beiträge zur Rente

von Carmen Hennig07.06.2011 | 20:06
2971 Ansichten
5 Antworten
Gibt es irgendwelche Auschlusskriterien, von einem ehemalgien DDR-Bürger nachweisbar gezahlte Beiträge in die FZR nicht in der Rentenberechnung zu berücksichtigen? Ein Gesprächspartner (68jähriger Mann) im Rahmen meiner ehrenamtlichen Beratertätigkeit erhält als studierter Maschinenbauingenieur nur 800€ Altersrente. Seine seit 1977 gezahlten FZR-Beiträge bis zu 1200 DM wurden nicht angerechnet. Von 1972 bis 1989 arbeitete er als Ingenieur mit einen Einkommen zwischen 1300 - 1400 DM brutto im VEB KEMA (Keramische Maschinen), der am 1.7.1990 der zur EIRICH GmbH wurde.

5 Antworten

...am 08.06.2011 | 07:44
Anhand dieser Auskünft kann man leider nicht viel dazu sagen. Ich empfehle dem Bertroffenen einen Überprüfungsantrag bei seinem zuständigen RV-Träger zu stellen. Die DRV muss sich dann auf jeden Fall zu dem Sachverhalt äußern und er hat die Möglichkeit gegen eine negative Überprüfung vorzugehen.
Zweifel am 08.06.2011 | 09:26
ZITAT >>>Von 1972 bis 1989 arbeitete er als Ingenieur mit einen Einkommen zwischen 1300 - 1400 DM brutto im VEB KEMA (Keramische Maschinen), der ----- >>>> Da bin ich mir sicher, daß das so nicht stimmt !!!!!
-am 08.06.2011 | 10:14
Wir schließen uns der Antwort von ... an und empfehlen einen Überprüfungsantrag beim zuständigen RV-Träger zu stellen.
...am 08.06.2011 | 12:33
Zweifel schrieb

ZITAT

>>>Von 1972 bis 1989 arbeitete er als Ingenieur mit einen Einkommen zwischen 1300 - 1400 DM brutto im VEB KEMA (Keramische Maschinen), der ----- >>>>

Da bin ich mir sicher, daß das so nicht stimmt !!!!!

Was von der DM abgesehen soll da nicht stimmen? Die Entgelthöhe ist auf jeden Fall möglich und klingt auch schlüssig. Die Nichtanerkennung macht mich nur stutzig. Evtl. spielt da auch eine Zusatzversorgung (AAÜG) mit rein, aber das sollte alles über den RV-Träger geklärt werden.
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