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Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten bei Auslandsaufenthalt

von richy07.01.2008 | 12:49
1472 Ansichten
2 Antworten
Ich möchte mit meiner Familie (meine Frau und unser kleiner Sohn) zum 1.7.2008 in die Schweiz auswandern. Meine Frau ist bis 9.7.2008 in Elternzeit und möchte danach wieder arbeiten wobei unklar ist ab wann sie eine Arbeitsstelle in der Schweiz bekommt. Kann Sie die Zeit in der Sie sich beschäftigungslos in der Schweiz aufhällt bei einer Rückkehr nach Deutschland als Kindererziehungszeit anrechnen lassen?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.01.2008 | 13:00

Kindererziehungszeiten können bei Ihrer Frau angerechnet werden, wenn sie unmittelbar vor der Geburt Ihres Sohnes in der deutschen Rentenversicherung als Beschäftigte oder selbständig Tätige versicherungspflichtig gewesen ist.

Die Voraussetzung "Pflichtbeitragszeiten unmittelbar vor der Geburt des Kindes" liegt vor, wenn sich unmittelbar an den letzten deutschen Pflichtbeitrag ein unschädlicher Unterbrechnungstatbestand (Arbeitsunfähigkeit, Mutterschutz) anschließt, dieser wiederum bis unmittelbar vor der Geburt Ihres Kindes besteht und das deutsche Arbeitsverhältnis mindestens bis zum Zeitpunkt der Geburt fortbesteht.

1 Antworten

Schadeam 07.01.2008 | 14:09
nach derzeitiger Rechtslage werden in dem von Ihnen geschilderten Fall die Kindererziehungszeiten auch dann angerechnet, wenn die Mutter während der Erziehungszeit in die Schweiz zieht. Ab dem Zeitpunkt, in dem sie in CH tatsächlich zu arbeiten beginnt, liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor. Aber: in dieser Frage ist die Rechtsauffassung derzeit im Fluß, das kann sich ändern. PS: auch bei der CH Rente gibt es Betreuungsgutschriften für Kindererziehung
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