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Experten-Antwort

Berücksichtigung erzielter Entgeltpunkte nach Beginn der EM-Rente für die Altersrente

von Brightstar2429.01.2023 | 10:15
519 Ansichten
15 Antworten
Bei Übergang von einer vollen EM-Rente in eine Altersrente besteht ja Besitzschutz, wenn dazwischen maximal 24 Monate liegen und die Anzahl der Entgeltpunkte darf dann nicht niedriger sein für die Altersrente. Es wird aber in einer zweiten Berechnung (Gesamtleistungsbewertung) geprüft, wie hoch die normale Altersrente wäre zum Zeitpunkt des geplanten Beginns der Altersrente (->Anzahl der Entgeltpunkte). Ich habe jetzt eine Frage zur dieser Berechnung. Wie wirken sich hierbei die Entgeltpunkte aus, die nach Beginn der EM-Rente noch erzielt wurden (z.B. aus Krankengeld, ALG1 oder freiwilligem Ausgleich einer Rentenminderung)? Und dabei ist ganz zentral auch die Frage, wie sich die aufgelaufenen Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit für diese Altersrenten-Berechnung auswirken. Man liest ja häufig, dass die Altersrente meistens nicht höher sein wird als die EM-Rente, besonders, wenn man schon etliche Jahre EM-Rente bezogen hat, weil dann die auch nach EM-Rentenbeginn erworbenen persönlichen Entgeltpunkte die Altersrente in der Regel nicht so stark erhöhen würden, dass sie höher würde als die vorherige EM-Rente. Wie aber sieht diese Berechnung genauer aus? Ich gehe davon aus, dass zunächst die Entgeltpunkte bis zu Beginn der EM-Rente betrachtet werden und dann noch die nach EM-Rentenbeginn erworbenen Entgeltpunkte dazu addiert werden. Die entscheidende Frage ist jetzt, ob dann zusätzlich für diese Altersrenten-Betrachtung noch Entgeltpunkte aus Zurechnungszeiten als Anrechnungszeiten in diese Altersrenten-Berechnung mit eingehen, oder ob sie dabei gar keine Rolle spielen. Und falls diese EP aus Anrechnungszeiten doch mit eingehen, die Frage, auf welche Art sie ggf. berechnet und berücksichtigt werden. Ich habe dazu trotz längerer Suche noch nirgends genauere Angaben gefunden. Ein einfaches Beispiel: Jemand ging mit Mitte 50 im Jahr 2019 in die volle EM-Rente mit eigenen persönlichen 45 Entgeltpunkten. Zusätzlich bekam er aus Zurechnungszeiten 20 Entgeltpunkte (für ca. 13 Jahre Zurechnungszeit) und hatte dann nach Abzug der 10,8 Prozent für die EM-Rente also ca. 58 Entgeltpunkte für die EM-Rente. Nach Beginn der (rückwirkend bewilligten) EM-Rente sind noch 3,5 EP aus Sozialleistungen und 2,5 EP aus freiwilligen Ausgleichzahlungen wegen Rentenminderung dazugekommen. Diese 6 EP sind ja dann korrekterweise nicht mehr in die Berechnung der EM-Rente eingegangen. Falls bei der Berechnung der Altersrente neben diesen „neuen“ 6 EP keine Entgeltpunkte aus Anrechnungszeiten (aus den Zurechnungszeiten) mit berücksichtigt würden, dann wäre die daraus resultierende Altersrente ja sicher niedriger als die bisherige EM-Rente aus 58 EP und es würde der Besitzschutz greifen. In dem Fall würden dann wohl auch die selber bezahlten 2,5 EP wirkungslos verpuffen und eine Erstattung dieser Ausgleichzahlungen wäre wohl auch nicht mehr möglich (oder doch?). Falls sich aber die Anrechnungszeiten doch noch mit auswirken würden, kann man dann abschätzen, ob die Altersrente dann vielleicht doch höher würde, also mehr als 58 Entgeltpunkte herauskommen könnten? Es geht mir dabei aber nicht um die letzten Details, weil eine solche Gesamtleistungsbewertung natürlich nicht ganz trivial ist  Kennt jemand vielleicht auch Quellen oder Internetlinks, die diese Art der Berechnung einer Altersrente nach EM-Rente detaillierter darstellen, vielleicht sogar mit Beispielrechnungen? Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.01.2023 | 10:05

Hallo Brightstar24,

jede Berechnung einer Rente ist in Abhängigkeit der Versicherungsbiografie sehr individuell. Es gibt deshalb auch keine allgemeingültige Antwort auf Ihren Beispielfall.

Sinn und Zweck des Besitzschutzes ist es, den Versicherten für Folgerenten mindestens die persönlichen Entgeltpunkte zu belassen, die sich aus einer früheren Rentenberechnung ergeben haben. Denn bei einer nachfolgenden Rente erfolgt eine neue Rentenberechnung, d. h. die Entgeltpunkte werden in Abhängigkeit des neuen Rentenbeginns neu ermittelt. Hierbei werden auch die Entgeltpunkte ermittelt für Versicherungszeiten nach Eintritt des Leistungsfalls, die bisher noch nicht berücksichtig wurden.

Die aus einer Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters (Ausgleichszahlung) ermittelten Entgeltpunkte erhöhen allerdings als Zuschlag die Summe aller Entgeltpunkte. Sie nehmen insoweit an der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte für die Errechnung des Monatsbetrags der Rente teil.

14 Antworten

Melliam 29.01.2023 | 10:27
Schönen Sonntag, vielleicht hat ja einer Zeit. Vielleicht gehen wir aber auch zu Rentenberatung. Hat Ihnen noch niemand gesagt, dass ihre AM Rente Besitzstand hat und dass die Altersrente dem Wert entsprechen wird?
Melliam 29.01.2023 | 10:32
Ich bin wirklich gespannt, ob Ihnen das jemand erklären kann, was mit Herrn Zach, ob die sechs!!! (ziemlich hohe Nachzahlungen??) nicht berechneten Punkt, sowie die Punkte aus der Teilzeitarbeit und der freiwilligen Einzahlung mehr sind, als die Punkte der Zurechnungszeit. Fordern Sie doch einfach eine Probeberechnung an. Kann aber dauern.
Brightstar24am 29.01.2023 | 10:47
Melli schrieb

Ich bin wirklich gespannt, ob Ihnen das jemand erklären kann, was mit Herrn Zach, ob die sechs!!! (ziemlich hohe Nachzahlungen??) nicht berechneten Punkt, sowie die Punkte aus der Teilzeitarbeit und der freiwilligen Einzahlung mehr sind, als die Punkte der Zurechnungszeit. Fordern Sie doch einfach eine Probeberechnung an. Kann aber dauern.

Ja, solche Fälle mit einer höheren Anzahl von Entgeltpunkten nach Beginn der EM-Rente gibt es tatsächlich, auch wenn Sie sich das vielleicht nicht vorstellen können. Nicht jeder Mensch hatte das Pech, vor seiner EM-Rente jahrzehntelang nur zum Mindestlohn arbeiten zu müssen.
Melliam 29.01.2023 | 10:36
Lach ….Siri versteht heute nur Bahnhof. Herrn Zach = den nach
Melliam 29.01.2023 | 10:43
Brightstar24 schrieb

Doch.

Wenn Sie meinen Beitrag gelesen hätten, hätten Sie diese Frage nicht stellen brauchen. Dann wäre Ihnen nämlich aufgefallen, dass ich darin schon ausführlich auf den Besitzschutz für die Altersrente eingegangen bin.

Schönen Sonntag, vielleicht hat ja einer Zeit. Vielleicht gehen wir aber auch zu Rentenberatung. Hat Ihnen noch niemand gesagt, dass ihre AM Rente Besitzstand hat und dass die Altersrente dem Wert entsprechen wird?
Doch. Wenn Sie meinen Beitrag gelesen hätten, hätten Sie diese Frage nicht stellen brauchen. Dann wäre Ihnen nämlich aufgefallen, dass ich darin schon ausführlich auf den Besitzschutz für die Altersrente eingegangen bin.
Suchen Sie mal ein bisschen durchs Forum. Das wurde gerade ganz lang vorgerechnet. Ich finde es auf die Schnelle jetzt nicht. Die Berechnung ist auch nicht einfach. Und sollten sich die Rentenpunkte nicht auswirken, bekommen Sie leider freiwillige Einzahlungen nicht zurück. Das kann ich Ihnen schon mal sagen.
Brightstar24am 29.01.2023 | 10:38
Melli schrieb

Schönen Sonntag, vielleicht hat ja einer Zeit. Vielleicht gehen wir aber auch zu Rentenberatung. Hat Ihnen noch niemand gesagt, dass ihre AM Rente Besitzstand hat und dass die Altersrente dem Wert entsprechen wird?

Doch. Wenn Sie meinen Beitrag gelesen hätten, hätten Sie diese Frage nicht stellen brauchen. Dann wäre Ihnen nämlich aufgefallen, dass ich darin schon ausführlich auf den Besitzschutz für die Altersrente eingegangen bin.
Mikeam 29.01.2023 | 11:15
Ich hab bis zum Schluss 8 Stunden gearbeitet für 60.000 €. Dann hatte ich Teil-Erwerbsminderungsrente und habe ungefähr 40.000 hinzu verdient. Und trotzdem ist meine Altersrente jetzt nur das Doppelte der ehemaligen Teil-Erwerbsminderungsrente.
Kurtam 29.01.2023 | 12:17
Warum wollen manche immer viel mehr Altersrente beziehen und können sich nicht darüber freuen, welche Masse an Entgeltpunkten Ihnen durch die lange Zurechnungszeit geschenkt wurde??? Ich habe jetzt meine volle Erwerbsminderungsrente bekommen. Diese beträgt 2000 €. Hätte ich 4 Jahre länger gearbeitet und wäre in die vorgezogene Schwerbehindertenrente gegangen, hätte ich inklusive VBL fast 500 € weniger Bruttorente. So konnte ich vier Jahre eher aufhören und hab noch viel mehr Geld.
W°lfgangam 29.01.2023 | 15:16
Hallo Brightstar24, detailreich schlechthin wird es in den Berechnungsanlagen zum Altersrentenbescheid dargestellt/diese dann zusätzlich anfordern - mehr Detail geht nicht :-) Dass 'neue' EP, neben der Zurechnungszeit 'verwässern'/ggf. gar nichts bringen, ist das eine. UND die zusätzlichen EP aus der Ausgleichszahlung können dabei genauso untergehen, wenn die aus der EMRT besitzgeschützen/höheren PEP weiterhin auch nicht die insgesamt neuen PEP aus der Altersrente - nach allen für diese Rente durchzuführenden Berechnungen - übersteigen. Probeberechnungen der DRV könnten hilfreich sein. Bei den einzubauenden Prognosen /welche Zeiten/Beiträge/EP werden denn noch bis zum Rentenbeginn Tag X, oder wahlweise Y oder Z folgen, möchte ich nicht der MA sein, der zum *Spaß mal eben ein paar Std. dienstlich DRV-Adventure-Games spielt, um Ihren PEP-HiScore zu knacken ;-) Alternative: RV-Win <- von privaten Rentenberater genutzt, die zielgerichtet/Jahre vor Altersrentenbeginn, sicher eine Hilfsprognose sein kann - natürlich mit 'ein wenig' Kapitalabfluss von Ihnen ;-) Gruß w.
Abschlägeam 29.01.2023 | 21:19
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-… https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms… Mit Ihren Zahlen rechnen anhand der Beispielberechnungen müssen Sie nun allerdings selbst, dafür hat hier wohl keiner Zeit oder Lust :-) Zumal es, wie auch schon von @Melli erwähnt, alle paar Tage Beiträge dazu gibt, wie es 'prinzipiell' berechnet wird, einfach mal durch die Beiträge scrollen.
Brightstar24am 30.01.2023 | 11:16
W°lfgang schrieb

Hallo Brightstar24,

detailreich schlechthin wird es in den Berechnungsanlagen zum Altersrentenbescheid dargestellt/diese dann zusätzlich anfordern - mehr Detail geht nicht :-)

Dass 'neue' EP, neben der Zurechnungszeit 'verwässern'/ggf. gar nichts bringen, ist das eine. UND die zusätzlichen EP aus der Ausgleichszahlung können dabei genauso untergehen, wenn die aus der EMRT besitzgeschützen/höheren PEP weiterhin auch nicht die insgesamt neuen PEP aus der Altersrente - nach allen für diese Rente durchzuführenden Berechnungen - übersteigen.

Probeberechnungen der DRV könnten hilfreich sein. Bei den einzubauenden Prognosen /welche Zeiten/Beiträge/EP werden denn noch bis zum Rentenbeginn Tag X, oder wahlweise Y oder Z folgen, möchte ich nicht der MA sein, der zum *Spaß mal eben ein paar Std. dienstlich DRV-Adventure-Games spielt, um Ihren PEP-HiScore zu knacken ;-)

Alternative: RV-Win <- von privaten Rentenberater genutzt, die zielgerichtet/Jahre vor Altersrentenbeginn, sicher eine Hilfsprognose sein kann - natürlich mit 'ein wenig' Kapitalabfluss von Ihnen ;-)

Gruß

w.

Kennt jemand vielleicht auch Quellen oder Internetlinks, die diese Art der Berechnung einer Altersrente nach EM-Rente detaillierter darstellen,
Hallo Brightstar24, detailreich schlechthin wird es in den Berechnungsanlagen zum Altersrentenbescheid dargestellt/diese dann zusätzlich anfordern - mehr Detail geht nicht :-) Dass 'neue' EP, neben der Zurechnungszeit 'verwässern'/ggf. gar nichts bringen, ist das eine. UND die zusätzlichen EP aus der Ausgleichszahlung können dabei genauso untergehen, wenn die aus der EMRT besitzgeschützen/höheren PEP weiterhin auch nicht die insgesamt neuen PEP aus der Altersrente - nach allen für diese Rente durchzuführenden Berechnungen - übersteigen. (...) Besten Dank für die Infos!
Brightstar24am 30.01.2023 | 11:13
Meinte natürlich: "Das mir jemand was vorrechnet, habe ich auch gar nicht erwartet" (das zweite "nicht" war zu viel...)
Brightstar24am 31.01.2023 | 10:45
Danke, das alles ist mir bekannt. Die zentrale Frage ist, ob bei der neuen Bestimmung der Altersrente neben den Entgeltpunkten, die nach EM-Rentenbeginn aufgelaufen sind, auch noch zusätzlich Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit aus der EM-Rente in diese spezielle Altersrentenberechnung eingehen. Oder ist das grundsätzlich nicht der Fall? Dass dann letztlich bei der Rentenumwandlung nach einem Vergleich der bisherigen EM-REnte mit der neu berechneten Altersrente ggf. der Besitzschutz greift, ist auch klar.
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