Hallo Brightstar24,
jede Berechnung einer Rente ist in Abhängigkeit der Versicherungsbiografie sehr individuell. Es gibt deshalb auch keine allgemeingültige Antwort auf Ihren Beispielfall.
Sinn und Zweck des Besitzschutzes ist es, den Versicherten für Folgerenten mindestens die persönlichen Entgeltpunkte zu belassen, die sich aus einer früheren Rentenberechnung ergeben haben. Denn bei einer nachfolgenden Rente erfolgt eine neue Rentenberechnung, d. h. die Entgeltpunkte werden in Abhängigkeit des neuen Rentenbeginns neu ermittelt. Hierbei werden auch die Entgeltpunkte ermittelt für Versicherungszeiten nach Eintritt des Leistungsfalls, die bisher noch nicht berücksichtig wurden.
Die aus einer Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters (Ausgleichszahlung) ermittelten Entgeltpunkte erhöhen allerdings als Zuschlag die Summe aller Entgeltpunkte. Sie nehmen insoweit an der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte für die Errechnung des Monatsbetrags der Rente teil.
Ich bin wirklich gespannt, ob Ihnen das jemand erklären kann, was mit Herrn Zach, ob die sechs!!! (ziemlich hohe Nachzahlungen??) nicht berechneten Punkt, sowie die Punkte aus der Teilzeitarbeit und der freiwilligen Einzahlung mehr sind, als die Punkte der Zurechnungszeit. Fordern Sie doch einfach eine Probeberechnung an. Kann aber dauern.
Doch.
Wenn Sie meinen Beitrag gelesen hätten, hätten Sie diese Frage nicht stellen brauchen. Dann wäre Ihnen nämlich aufgefallen, dass ich darin schon ausführlich auf den Besitzschutz für die Altersrente eingegangen bin.
Suchen Sie mal ein bisschen durchs Forum. Das wurde gerade ganz lang vorgerechnet. Ich finde es auf die Schnelle jetzt nicht. Die Berechnung ist auch nicht einfach. Und sollten sich die Rentenpunkte nicht auswirken, bekommen Sie leider freiwillige Einzahlungen nicht zurück. Das kann ich Ihnen schon mal sagen.Schönen Sonntag, vielleicht hat ja einer Zeit. Vielleicht gehen wir aber auch zu Rentenberatung. Hat Ihnen noch niemand gesagt, dass ihre AM Rente Besitzstand hat und dass die Altersrente dem Wert entsprechen wird?Doch. Wenn Sie meinen Beitrag gelesen hätten, hätten Sie diese Frage nicht stellen brauchen. Dann wäre Ihnen nämlich aufgefallen, dass ich darin schon ausführlich auf den Besitzschutz für die Altersrente eingegangen bin.
Schönen Sonntag, vielleicht hat ja einer Zeit. Vielleicht gehen wir aber auch zu Rentenberatung. Hat Ihnen noch niemand gesagt, dass ihre AM Rente Besitzstand hat und dass die Altersrente dem Wert entsprechen wird?
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Mediathek/Unterrichtsmaterial/studientexte/02_rentenrecht/rentenrecht.html
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Suche/DokumentSuche/dokumentSuche_Formular.html
Mit Ihren Zahlen rechnen anhand der Beispielberechnungen müssen Sie nun allerdings selbst, dafür hat hier wohl keiner Zeit oder Lust :-)
Zumal es, wie auch schon von @Melli erwähnt, alle paar Tage Beiträge dazu gibt, wie es 'prinzipiell' berechnet wird, einfach mal durch die Beiträge scrollen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-… https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms… Mit Ihren Zahlen rechnen anhand der Beispielberechnungen müssen Sie nun allerdings selbst, dafür hat hier wohl keiner Zeit oder Lust :-)Vielen Dank für diese beiden Links! Das mir jemand was vorrechnet, habe ich auch gar nicht nicht erwartet :-)
Hallo Brightstar24,
detailreich schlechthin wird es in den Berechnungsanlagen zum Altersrentenbescheid dargestellt/diese dann zusätzlich anfordern - mehr Detail geht nicht :-)
Dass 'neue' EP, neben der Zurechnungszeit 'verwässern'/ggf. gar nichts bringen, ist das eine. UND die zusätzlichen EP aus der Ausgleichszahlung können dabei genauso untergehen, wenn die aus der EMRT besitzgeschützen/höheren PEP weiterhin auch nicht die insgesamt neuen PEP aus der Altersrente - nach allen für diese Rente durchzuführenden Berechnungen - übersteigen.
Probeberechnungen der DRV könnten hilfreich sein. Bei den einzubauenden Prognosen /welche Zeiten/Beiträge/EP werden denn noch bis zum Rentenbeginn Tag X, oder wahlweise Y oder Z folgen, möchte ich nicht der MA sein, der zum *Spaß mal eben ein paar Std. dienstlich DRV-Adventure-Games spielt, um Ihren PEP-HiScore zu knacken ;-)
Alternative: RV-Win <- von privaten Rentenberater genutzt, die zielgerichtet/Jahre vor Altersrentenbeginn, sicher eine Hilfsprognose sein kann - natürlich mit 'ein wenig' Kapitalabfluss von Ihnen ;-)
Gruß
w.
Kennt jemand vielleicht auch Quellen oder Internetlinks, die diese Art der Berechnung einer Altersrente nach EM-Rente detaillierter darstellen,Hallo Brightstar24, detailreich schlechthin wird es in den Berechnungsanlagen zum Altersrentenbescheid dargestellt/diese dann zusätzlich anfordern - mehr Detail geht nicht :-) Dass 'neue' EP, neben der Zurechnungszeit 'verwässern'/ggf. gar nichts bringen, ist das eine. UND die zusätzlichen EP aus der Ausgleichszahlung können dabei genauso untergehen, wenn die aus der EMRT besitzgeschützen/höheren PEP weiterhin auch nicht die insgesamt neuen PEP aus der Altersrente - nach allen für diese Rente durchzuführenden Berechnungen - übersteigen. (...) Besten Dank für die Infos!
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