Hallo Rentner,
„senf-dazu“ hat Ihnen das Wesentliche bereits genannt.
Neben der möglichen direkten Auswirkung auf die Rentenhöhe in den von „senf-dazu“ beschriebenen Fällen können sich die Berücksichtigungszeiten auch durch eine günstigere Bewertung weiterer Zeiten indirekt positiv auf die Rentenhöhe auswirken.
Eine pauschale Aussage zur Höhe der Rente, welcher auf die Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung fällt, ist nicht möglich.
Sofern Sie bereits Rente beziehen, können Sie die so genannten ergänzenden Berechnungsunterlagen zum Rentenbescheid bei Ihren Rentenversicherungsträger anfordern. Diesen Unterlagen sollten Sie dann entnehmen können, ob und in welchem Umfang sich die Berücksichtigungszeiten direkt auf die Rentenhöhe auswirken.
Falls Sie noch keine Rente beziehen, können Sie eine Rentenauskunft mit ergänzenden Berechnungsunterlagen bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern und dort den entsprechenden Wert nachlesen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung