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Experten-Antwort

Berücksichtigung _Kindererziehung

von Rentner30.03.2023 | 12:34
78 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ! Was bekommt man eigentlich für diese Berücksichtigungszeiten bei der Rentenhöhe. Ich war Vollzeit tätig mit geringen Einkommen und habe Kinder bis zu deren 10 Lbj. erzogen. Wieviel sind diese Jahre bei der Rente wert ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentner,

„senf-dazu“ hat Ihnen das Wesentliche bereits genannt.

Neben der möglichen direkten Auswirkung auf die Rentenhöhe in den von „senf-dazu“ beschriebenen Fällen können sich die Berücksichtigungszeiten auch durch eine günstigere Bewertung weiterer Zeiten indirekt positiv auf die Rentenhöhe auswirken.

Eine pauschale Aussage zur Höhe der Rente, welcher auf die Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung fällt, ist nicht möglich.

Sofern Sie bereits Rente beziehen, können Sie die so genannten ergänzenden Berechnungsunterlagen zum Rentenbescheid bei Ihren Rentenversicherungsträger anfordern. Diesen Unterlagen sollten Sie dann entnehmen können, ob und in welchem Umfang sich die Berücksichtigungszeiten direkt auf die Rentenhöhe auswirken.

Falls Sie noch keine Rente beziehen, können Sie eine Rentenauskunft mit ergänzenden Berechnungsunterlagen bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern und dort den entsprechenden Wert nachlesen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

senf-dazuam 30.03.2023 | 14:14
Moin Rentner! Sind die Zeiten der Kindererziehung bereits der DRV gemeldet worden? Kindererziehungszeiten werden im Versicherungsverlauf (und der Herleitung, falls Sie die gesamten Anlagen zur Auskunft bzw. zum Bescheid angefordert haben) aufgelistet. Kinderberücksichtigungszeiten werden vom Zeitraum her auch genannt. Sie wirken sich aber nur dann direkt auf die Rentenhöhe aus, wenn mehrere Berücksichtigungszeiten sich überlappen. Auch ist es möglich, dass ein Zuschlag für einen Zeitraum berechnet wird, wenn Pflichtbeitrag und Kinderberücksichtigunszeit gelichzeitig vorliegen. Dafür müssen dann aber weitere Voraussetzungen gegeben sein. Es müsste also ihr Versicherungsverlauf bekannt sein, um zu klären, ob in bestimmten Zeiten die Kinderberücksichtigungszeiten direkt für eine höhere Rente sorgen. Das klären Sie am Besten bei einer Auskunfts- nd Beratungsstelle der DRV.
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