Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Berücksichtigung Soldat auf Zeit (SaZ)

von dira25.11.2020 | 11:11
324 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich war von 07.87 – 02.88 als Soldat auf Zeit (SaZ) bei der Bundeswehr beschäftigt. In einem Versicherungsverlauf, den ich vor einigen Jahren von der Rentenversicherung erhalten hatte, fehlte dieser Zeitraum. Aufgrund eingereichter Unterlagen wurde der o.g. Zeitraum berücksichtigt. In dem Versicherungsverlauf wurde entsprechend dem Bruttoverdienst innerhalb des Zeitraums eine Nachversicherung durchgeführt, und entsprechend mit Entgeltpunkten bewertet. Ich habe mir (kürzlich) eine erweitere Rentenauskunft von der Rentenversicherung erstellen lassen. Hierin sind nun in dem Anhang „Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten“ ebenfalls der o.g. Zeitraum aufgeführt. Es handelt sich im Sinne der „Grundbewertung“ um die einig relevanten Einnahmen, da ich zwischen meinem 17. Und 25. Lebensjahr neben dem oben angegebenen Zeitraum als SaZ ausschließlich • Schulausbildung • Grundwehrdienst • Hochschulausbildung • Versicherungspflichtige Beschäftigung mit monatlichen Entgeltpunkten > 0,0833 durchgeführt habe. In der „Grundbewertung“ wurde die über die Nachversicherung erzielten Entgeltpunkte dem Entgeltwert von 0,0833 pro Monat gegenübergestellt, mit folgendem Ergebnis: • Maßgeblicher Wert, 0,0833 * 8 Monate = 0,6664 Punkte • Berücksichtigte Entgeltpunkte = 0,4699 • Entgeltpunkte zusätzlich = 0,1965 Ich hätte jetzt die folgenden Fragen: 1. Werden diese zusätzlichen Entgeltpunkte für meine zukünftige Rente berücksichtigt, oder entfällt diese Berücksichtigung aufgrund von § 71 Abs. 4 SGB VI? 2. Beseht für die 8 Monate SaZ eine weitergehende Nachversicherungsmöglichkeit (z.B. auf freiwilliger Basis) Vielen Dank, Dirk

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wir verweisen lediglich auf demn Beitrag von W°lfgang.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 25.11.2020 | 19:29
Hallo dira, vergessen Sie diesen Teil der Rentenberechnung/Grundbewertung in der Gesamtleistungsbewertung mal ganz schnell. Das verstehen zu wollen, braucht ein paar Jahre Erfahrungswissen oder alternativ ein Studium bei der DRV ;-) > Ich hätte jetzt die folgenden Fragen: 1. Werden diese zusätzlichen Entgeltpunkte für meine zukünftige Rente berücksichtigt, oder entfällt diese Berücksichtigung aufgrund von § 71 Abs. 4 SGB VI? Im Rahmen der Grundbewertung/Gesamtleistungsbewertung ist diese Frage irrelevant. Lesen Sie hier genau/ganz genau bis zum Ende der Berechnungsanlagen nach, welche fiktiven Werte aus der Gesamtleistungsbewertung letztendlich Zugang in die eigenen EP haben ...herjeh, genau dafür haben Sie doch die Berechnungsanlagen angefordert, um den Weg bis zum Ende (MEINE persönlichen EP aktuell) alleine nachvollziehen zu können, Satz für Satz wird Ihnen das in dieser Berechnung erklärt - oder ?! 2. Beseht für die 8 Monate SaZ eine weitergehende Nachversicherungsmöglichkeit (z.B. auf freiwilliger Basis) NEIN. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026