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Experten-Antwort

Berücksichtigung verrechnung aus vormonat bei zuverdienst Erwerbsminderungsrente

von Frank29.08.2021 | 00:17
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5 Antworten

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Hallo, Ich erhalte ab den 01.08.21 eine volle Erwerbsminderungsrente.Ich habe jetzt im August von meinem Unternehmen bei dem ich einen ruhenden Vertrag habe Geld überwiesen bekommen auf der Endgeldabrechnung steht nachverrechnung aus Vormonat. Da ich einen 450€ Job machen möchte und über die Hinzuverdienstgrenze kommen würde möchte ich gerne wissen ob die Zahlung der Firma (verrechnung aus vormonat) als August Einkommen zählt und somit bereits auf mein Zuverdienst drauf berechnet wird oder Juli und somit als Arbeitnehmer und nicht Rentner und keine Auswirkung auf meine Erwerbsminderungsrente hat.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frank,

bei der Erwerbsminderungsrente wird nur der Hinzuverdienst berücksichtigt, der neben der Rente erzielt wurde. Da Sie die Erwerbsminderungsrente erst seit dem 01.08.2021 erhalten, würde aufgrund des Minijobs für das Jahr 2021 nur ein Verdienst in Höhe von 2.250,00 Euo (= 5 Monate x 450 Euro) angerechnet werden.

Obwohl Ihre Rente erst im August beginnt, ist die Hinzuverdienstgrenze für das gesamte Kalenderjahre in Höhe von 6.300,00 Euro anzuwenden. Bis zur jährlichen Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300,00 Euro ist somit noch eine ausreichende Differenz vorhanden.

Ob die Entgeltzahlung aus dem ruhenden Arbeitsverhältnis zu berücksichtigen ist, klären Sie bitte mit Ihrem Rentenversicherungsträger. Dazu können wir in diesem Forum keine konkreten Aussagen treffen.

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4 Antworten

Experte- 10am 01.09.2021 | 08:23
Hallo Frank......!
Frankam 01.09.2021 | 08:18
Hallo Experten....?
Peter T.am 01.09.2021 | 09:43
Es wird immer der Jahresbetrag genommen, seit der Flexirente 2017. Also haben Sie 6300 € Jahreseinkommen neben der EM Rente. Egal in welchem Monat Sie es als Eingang erhalten.
Frankam 01.09.2021 | 10:13
Das würde bedeuten da ich vor August ganz normal gearbeitet habe und da schon 6300€ überschritten habe würde ich bis Ende des Jahres gar keine Rente bekommen. Denke nicht das es so ist. Deshalb ist mir die Beantwortung der oberen Frage mit der Verrechnung von Vormonat wichtig. Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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