Hallo Frank,
bei der Erwerbsminderungsrente wird nur der Hinzuverdienst berücksichtigt, der neben der Rente erzielt wurde. Da Sie die Erwerbsminderungsrente erst seit dem 01.08.2021 erhalten, würde aufgrund des Minijobs für das Jahr 2021 nur ein Verdienst in Höhe von 2.250,00 Euo (= 5 Monate x 450 Euro) angerechnet werden.
Obwohl Ihre Rente erst im August beginnt, ist die Hinzuverdienstgrenze für das gesamte Kalenderjahre in Höhe von 6.300,00 Euro anzuwenden. Bis zur jährlichen Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300,00 Euro ist somit noch eine ausreichende Differenz vorhanden.
Ob die Entgeltzahlung aus dem ruhenden Arbeitsverhältnis zu berücksichtigen ist, klären Sie bitte mit Ihrem Rentenversicherungsträger. Dazu können wir in diesem Forum keine konkreten Aussagen treffen.
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