Guten Tag Michaela,
wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung/Anrechnung von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehungszeiten bei Ihrem Rentenversicherungsträger gestellt haben, sollten Sie dazu auch einen sogenannten Kontenklärungsbescheid erhalten haben. Darin sollten u.a. Aussagen über die Anrechnung dieser Zeiten und ein Versicherungsverlauf als Anlage enthalten sein. Die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehungszeiten werden auf dem Versicherungsverlauf immer ganz am Ende gesondert ausgewiesen.
Die sogenannten Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung haben unterschiedliche Auswirkungen. So zählen diese Zeiten beispielsweise mit zur Erfüllung der sogenannten 35-jährigen und auch 45-jährigen Wartezeit, soweit nicht bereits andere parallel liegende rentenrechtliche Zeiten bereits angerechnet werden. Daraus könnte sich für Sie die Möglichkeit für eine Altersrente für Erreichen der Regelaltersgrenze ergeben. Außerdem können diese Zeiten der Aufrechterhaltung des Schutzes für den Fall der Erwerbsminderung dienen.
Sollten Sie auf insgesamt 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten kommen, können die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehungszeiten unter Umständen zu zusätzlichen Entgeltpunkts führen, wenn Sie während dieser Zeiten einen relativ niedrigen Verdienst hatten oder die Berücksichtigungszeiten für die Erziehung von mindestens zwei Kindern parallel vorliegen.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.pdf?__blob=publicationFile&v=21
Alternativ könnten Sie sich zu diesem Thema in einem persönlichen Gespräch in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html