Hallo Angela,
die Berücksichtigungszeit für Kindererziehung bis zum 10. Lbj, des/der Kinder füllt zunächst alle Lücken in dem 10-Jahreszeitraum auf und zählt zudem komplett zu den 45 Jahren mit.
Ob/wann die 45 Jahre erreicht sind/erreicht werden können, offenbart Ihnen eine Rentenauskunft der DRV. Gibts ab Alter 55 regelmäßig, kann aber auch tagaktuell angefordert werden:
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Sofern schon alle rentenrechtlichen Zeiten drin/beantragt sind /letztes Kind schon älter als 10 Jahre und erfasst, schauen Sie in Abschnitt I "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" und können dort nachlesen, wie es mit den 45 Jahren aussieht, was noch an Monaten *) fehlt - und dann einfach ab Stand Versicherungsverlauf/bisher erfasste Zeiten (wohl 31.12.2021), abzählen, wann die 45 Jahre voll werden.
Ganz einfach ;-)
Gruß
w.
*) je nach DRV werden auch (fehlende) _Jahre_ und Monate dargestellt, läuft auf den Abzählreim hinaus.