Hallo User SBausHL,
grundsätzlich können die Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung zwischen den beiden Elternteile aufgeteilt werden, wobei Kindererziehungszeiten und die zeitgleichen Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung nur einem Elternteil zugeordnet werden kann.
Wie in Ihrem Sachverhalt geschildert, wird die gewünschte Aufteilung wahrscheinlich nicht funktionieren, da, wie User „Wolfgang“ bereits richtig erwähnt hat, es an der überwiegenden Erziehung scheitern wird. Es kann in der Realität nicht sein, dass sich ein Elternteil nur um das eine Kind und der andere Elternteil nur um das andere Kind kümmert, wenn alle beteiligten Personen in einem Haushalt leben und die Kinder in so kurzem Abstand geboren sind.
Daher ist eine individuelle Beratung empfehlenswert.