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Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung.

von Heinz Mayer16.06.2008 | 20:34
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4 Antworten

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Hallo allerseits. Wie wirkt es auf meine Rente wenn ich mir die Berücksichtigungszeiten anrechnen lasse. Ich habe zwei Kinder geb. 1973+1978. Die Erziehungszeiten sind bei meiner Frau angerechnet. Ich gehe am 1.1.2009 in die 3 jährige Ruhephase meiner Altersteilzeit. Meine Frau hat am 1.4.2008 die 5 jährige Arbeitsphase der Altersteilzeit begonnen. Ich hoffe daß die Informationen ausreichend sind. Vielen Dank. Mfg. H.Mayer

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich denke, Ihre Frage wurde durch die Ausführungen von LS und Schade bereits umfassend beantwortet.

3 Antworten

LSam 16.06.2008 | 22:16
Was die Teilung anbelangt, meine ich, hätte die gemeinsame Willenserklärung zur Aufteilung schon erfolgen müssen, wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr gehen. Wenn Sie schreiben, die KEZ sind bei Ihrer Frau angerechnet, dann sind auch die BÜZ (Kinderberücksichtigungszeiten) Ihr zugeordnet. Sofern nur eine Renteninformation vorliegt ohne Anlage 3 und 4, ist es nicht erkennbar. Grundsätzlich profitiert derjenige davon, der während der Zeit der Kindererziehung vom Monat der Geburt des 1.Kindes bis zum Ablauf von 120/121 Monaten ab Geburt des 2. Kindes, die geringeren Einkünfte bzw. Verdienste hatte. Bei einem Rentenbeginn nach Juni 2000 wird pro Kind für den Infrage kommenden Zeitraum jeweils je Monat 0,0833 EGPT als Erziehungs-oder Berücksichtigungszeit angerechnet, dazu jeweils die Bewertung in EGPT aus dem Einkommen/Verdienst, maximal aber nur jeweils bis zur BBG der jeweiligen Jahre. (BBG=Beitragsbemessungsgrenze) Ergibt die Addition eine Überschreitung der BBG, wird der überhängende Wert an EGPT von den 0,0833 je Monat oder einem Vielfachen davon, subtraiert. Ist Ihre Frau evtl. sogar für eine bestimmte Zeit nach der Geburt zu Hause geblieben, würde für Sie, vorausgesetzt man würde der Übertragung stattgeben, diese Monate eine Versicherungslücke darstellen. Andererseits würde die Zuordnung bei Ihnen wegen guter Verdienste nur eine geringe oder auch gar keine Wirkung haben. Wichtig zu wissen vielleicht auch, dass KEZ/BÜZ bei -Beamten -Richtern -Soldaten und einer Absicherung über eine berufsständigesche Versorgung ( Anwälte, Ärzt ...) nicht zum Tragen kommt. Man sollte sich nicht davon leiten lassen, dass derjenige, der zuerst in Rente geht, die KEZ/BÜZ wirksam machen sollte, so es denn möglich ist, das kann ins Auge gehen.
Schadeam 17.06.2008 | 07:51
bevor Sie sich Gedanken machen, wie sich die Berücksichtigungszeiten eventuell auswirken, müssten Sie prüfen lassen, ob es rechtlich möglich ist, dass Sie diese Zeiten erhalten. Das geht nämlich nur, wenn Sie in dieser Zeit die Kinder überwiegend erzogen haben. Dies kann ein Mann (bei klassischer Rollenverteilung) nur belegen, wenn er z.B. in Teilzeit und die Ehefrau in Vollzeit gearbeitet hat. Haben Sie in Vollzeit gearbeitet, wird der Nachweis der überwiegenden Erziehung nicht gelingen. Klären Sie das bei einer persönlichen Rentenberatung.
heinz Mayeram 18.06.2008 | 15:15
Vielen Dank für die Auskünfte.
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