Hallo Sand,
die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine LTA durch die DRV sind u.a. dann erfüllt, wenn Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben oder wenn die LTA nötig ist um den Reha-Erfolg der medizinischen Reha zu sichern. Die LTA müsste dann quasi "unmittelbar" an die LMR anschließen. In der Praxis ist es aber so, dass diese Voraussetzung dann erfüllt ist, wenn bereits während der medizinischen Reha festgestellt wird, dass Die eine LTA benötigen. Dies wird dann in der Regel im Entlassungbericht vermerkt. Rosanna hat schon Recht, stellen Sie einfach einen Antrag auf LTA bei der DRV, sollte diese nicht zuständig sein, leitet sie den Antrag an die Agentur für Arbeit weiter. Darüber wer nun zuständig ist, brauchen Sie sich keine Gedanken machen, das regelt die DRV dann schon.