Hallo, Torsten,
sollten Sie sich für bestimmte Maßnahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) interessieren, empfehlen wir Ihnen zunächst eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe durchzuführen. Dort können Sie Ihren Fall schildern und bereits vorab erfahren, welche Möglichkeiten Ihnen in Ihrer individuellen Situation offen stehen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Sollten Sie sich dann entscheiden einen Antrag zu stellen, können Sie die Option nutzen mit dem für Sie zuständigen Reha-Fachberater konkrete, für Sie mögliche Maßnahmen zu besprechen. Vorausgesetzt die Maßnahmen werden genehmigt, kommt es darauf an, welche LTA ausgeübt wird, wenn es darum geht, wer während dieser Zeit finanzielle Leistungen gewährt (z.B. Übergangsgeld, Fahrtkosten). Das könnte die DRV aber auch der Jobcenter sein, abhängig von der Maßnahme, die durchgeführt wird.
Einige andere Usern, die hier geantwortet haben, möchten wir bitten, Contenance zu bewahren.