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Experten-Antwort

Beruflich Medizinische Rehabilitation

von Torsten18.02.2020 | 17:15
106 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich derzeit in einer ambulanten Reha Maßnahme im Bereich der Psychosomatik. Dort würde mir heute gesagt das es eine Form der beruflichen Rehabilitation gibt. Hier würde mich nun interessieren wie sich die Finanzierung gestalten würde. Da ich seit nunmehr 6 Jahren Arbeitsunfähig bin und leider Leistungen im Bereich Alg2 beziehe, wäre hier die Frage ob die Übernahme weiterhin vom jobcenter gewährt wird oder die Rentenversicherung (die auch gerade bei der ambulanten Reha der Kosten Träger ist)? Wie gestaltet es sich mit den Fahrtkosten in dem Bereich? Es wären ca. 60km hin und zurück zur Reha Stätte für die ich nun Anfrage. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. Freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Torsten,

sollten Sie sich für bestimmte Maßnahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) interessieren, empfehlen wir Ihnen zunächst eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe durchzuführen. Dort können Sie Ihren Fall schildern und bereits vorab erfahren, welche Möglichkeiten Ihnen in Ihrer individuellen Situation offen stehen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Sollten Sie sich dann entscheiden einen Antrag zu stellen, können Sie die Option nutzen mit dem für Sie zuständigen Reha-Fachberater konkrete, für Sie mögliche Maßnahmen zu besprechen. Vorausgesetzt die Maßnahmen werden genehmigt, kommt es darauf an, welche LTA ausgeübt wird, wenn es darum geht, wer während dieser Zeit finanzielle Leistungen gewährt (z.B. Übergangsgeld, Fahrtkosten). Das könnte die DRV aber auch der Jobcenter sein, abhängig von der Maßnahme, die durchgeführt wird.

Einige andere Usern, die hier geantwortet haben, möchten wir bitten, Contenance zu bewahren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Häam 18.02.2020 | 17:36
Es wäre zunächst mal interessant zu hören, woher Sie denn überhaupt wissen wollen, ob Ihnen überhaupt eine berufliche Reha gewährt wird, geschweige denn, wo diese dann stattfinden wird. Woher haben Sie denn die genannten 60 km?
Auch leider Ratlosam 18.02.2020 | 20:07
Wo ist denn das Problem, wenn sich der Fragende hier schon vorab einmal erkundigt und sich eingehend darüber informiert? Eventl. gibt es ja Mitlesende, die diese Frage beantworten können bzw. selbiges schon hinter/vor sich haben?
KSCam 18.02.2020 | 20:41
Ja, es gibt berufliche Maßnahmen, das heißt LTA (Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben). Hat der Kunde bereits 15 Beitragsjahre ist die DRV zuständig, ansonsten die Agentur für Arbeit. Diese Leistungen müssen aber beantragt werden und auf den Antrag folgt in aller Regel ein Gespräch mit dem Rehafachberater in den die Möglichkeiten besprochen werden und Einzelfragen geklärt werden können. Bei Interesse sollte der Fragesteller LTA beantragen und im übrigen kann er ja morgen früh bei dem nachfragen, der ihm heute diese rudimentären Informationen gegeben hat.
Häam 18.02.2020 | 21:57
Das Problem ist, dass man nicht Dinge voraussetzen kann über die erst nach einer Antragstellung entschieden wird. Vielleicht verstehen Sie das ja jetzt besser.
Ogeram 18.02.2020 | 22:32
Wo ist denn das Problem, wenn sich der Fragende hier schon vorab einmal erkundigt und sich eingehend darüber informiert? Eventl. gibt es ja Mitlesende, die diese Frage beantworten können bzw. selbiges schon hinter/vor sich haben?
Das Problem ist, dass man nicht Dinge voraussetzen kann über die erst nach einer Antragstellung entschieden wird. Vielleicht verstehen Sie das ja jetzt besser.
Sie sind gleich nach Kaiser und Groko der größte Schwachmat hier!
Häam 19.02.2020 | 09:42
Zitat von Oger anzeigenausblenden
Das Problem ist, dass man nicht Dinge voraussetzen kann über die erst nach einer Antragstellung entschieden wird. Vielleicht verstehen Sie das ja jetzt besser.
Sie sind gleich nach Kaiser und Groko der größte Schwachmat hier!
Ups. Und das sagt ein „Oger“! Wirkt ziemlich lächerlich, da Sie ja nichts verstehen und entsprechend armselig reagieren.
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