Ihre Frage zur Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, kann ich leider nicht beantworten - bitte wenden Sie sich ggf. an die Agentur für Arbeit.
Ziel der Integrationsmaßnahme ist es, die Vermittlung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz und somit die Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt herbeizuführen. Sie dürfen davon ausgehen, dass der Reha-Träger das Spektrum der denkbaren LTA (von Fortbildungsmaßnahmen, Umschulungen bis hin zu besonderen Integrationsmaßnahmen) abgewogen und begründet für die Integrationsmaßnahme entschieden hat. Anschließende weitere Maßnahmen sind nicht ausgeschlossen.
Trotzdem können Sie gerne die Angelegenheit mit Ihrer Reha-Sachbearbeitung bzw. dem Reha-Fachberatungsdienst besprechen (Die Ansprechpartner entnehmen Sie bitte Ihrem Bewilligungsbescheid).
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.