Hallo Guido AK,
die Versicherungsträger haben bezüglich des Beginns einer Reha-Maßnahme einen bestimmten Entscheidungsspielraum. So wird die Kostenzusage für die Reha-Einrichtung und der Bewilligungsbescheid für den Rehabilitanden mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer versehen. Laut Ihren Angaben beläuft sich diese auf 6 Monate. In diesem Zeitraum muss die Reha angetreten werden. Falls die Zeitspanne nicht ausreicht, sollten die Betroffenen Verbindung mit dem Leistungsträger aufnehmen.
Wir empfehlen Ihnen daher, Kontakt zu der Sachbearbeitung der Reha-Abteilung (Telefonnummer im Bewilligungsbescheid, E-Mail Adresse) Ihres Rentenversicherungsträgers aufzunehmen. Teilen Sie den Aufnahmetermin der Klinik mit und bitten Sie um Verlängerung der Kostenzusage.
Schreiben Sie einen Zweizeiler an die DRV und bitten um Verlängerung der Bewilligung. Das geht in der Regel unkompliziert, wenn kein früherer Termin zu bekommen ist. Schicken Sie die Terminbestätigung mit.
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