Hallo Anna,
für eine berufliche Reha (Neudeutsch: Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) muss Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert sein. Dies bemisst sich anhand der zuletzt (nicht nur kurzzeitig) ausgeübten Tätigkeit (sogenannter Bezugsberuf). Zudem müssen grundsätzlich 15 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet worden sein, da ansonsten die Agentur für Arbeit zuständig ist.
Wenn diese persönlichen Voraussetzungen vorliegen, entscheidet im Regelfall der Reha-Fachberater über die Art der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Das muss nicht unbedingt eine Umschulung sein. Oftmals werden auch Qualifizierungen angeboten. Den Antrag können Sie jederzeit stellen. Ohne persönliche Vorstellung beim Reha-Fachberater ist jedoch kaum mit einer Bescheiderteilung nach Wunsch zu rechnen. Ggf. erfolgt auch eine Eignungsuntersuchung in einem Berufsförderungswerk.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung