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Experten-Antwort

Berufliche Reha Abschluss Bericht

von Tredarus02.10.2024 | 10:59
374 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Der Abschluss Bericht meiner Berufliche Reha Kurzform: Fazit/Empfehlung der LTA. 1) Empfehlung von Fortführung therapeutischer und medizinischer Angebote. 2) Bei stabiler psychischer Gesundheit halten wir eine strukturierte, den Stärken entsprechende Arbeitstätigkeit mit einer tägliche Arbeitszeit von bis zu 5 Stunden für möglich und sinnvoll. Das ist doch nur eine Empfehlung, damit kann ich doch keine EM Rente beantragen oder? Wenn man stabil und psychisch Gesund ist, dann kann ich doch 8 Stunden täglich arbeiten. Danke für eine Erklärung.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.10.2024 | 13:54

Hallo Tredarus,

 

sie können bei uns jederzeit einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen, der vorliegende Reha-Bericht wird dann unter anderem für die Entscheidung über den Antrag genutzt.

 

Bei einem Leistungsvermögen unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt würde seitens des Rentenversicherungsträgers nach der Reha automatisch ein Rentenverfahren eingeleitet.

 

Setzen Sie sich einfach bei weiteren Fragen mit dem Auskunfts- und Beratungsdienst der DRV in Verbindung, um Ihren Sachverhalt und die (sinnvollen) Möglichkeiten zu erläutern.

5 Antworten

KSCam 02.10.2024 | 11:18
Sie sind ein freier Mensch! Wenn Sie selbst eine Vollzeitjob suchen und finden, redet Ihnen da keiner rein.
Tredarus am 02.10.2024 | 11:49
Das ist mir auch klar, war aber nicht meine Frage. Danke trotzdem 🙂
EMam 02.10.2024 | 12:08
Sie können immer eine Erwerbsminderungsrente beantragen, gleichgültig wie der Abschlussbericht ausfällt. Bis zu 5 Stunden könnte auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente hinweisen, sicher ist das aber nicht. Das wissen Sie erst, wenn Sie einen Antrag gestellt und den Bescheid in Händen halten.
KSCam 02.10.2024 | 12:12
Natürlich kann auch jeder zu jeder Zeit Rente beantragen - also auch Sie (wenn das Ihre Frage war). Was dabei herauskommt wissen Sie wenn Sie den Bescheid in Händen halten.
Tredarusam 05.12.2024 | 17:06
Zitat von Experte/in anzeigen
Hallo Experte/in, nach der Reha wird kein automatisches Rentenverfahren eingeleitet. Dort werden keine med. Ermittlungen angestrengt, sondern nur auf das zur Bewilligung der Leistung zu Grunde liegende Leistungsbild zurück gegriffen. Somit kann, sofern vor der Bewilligung der Leistung kein Anlass zur Prüfung einer Umdeutung bestand, aus einer Leistung zur beruflichen Integration kein Anlass zu solch einer Prüfung entstehen. Es steht mir natürlich frei einen formellen Antrag auf EM-Rente zustellen, wenn ich mich in meinem Leistungsvermögen erwerbsgemindert sehe. Es wird nicht automatisch eingeleitet, auch wenn von unter 5 Std. Leistungsvermögen im Beruflichen Reha Abschlussbericht aus gegangen wird. Grüße
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