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Experten-Antwort

berufliche Reha beantragt, med REHA erhalten

von QM_it14.02.2023 | 13:52
349 Ansichten
15 Antworten
Guten Tag, ich habe auf anraten meiner Ärzte im Oktober 2022 bei der Rentenversicherung einen Antrag auf LTA (berufliche Reha) gestellt. Ich bin Altenpfleger, 50 Jahre alt und derzeit aufgrund depressiver Episoden arbeitsunfähig. Mein behandelnder Psychiater (bin bei ihm seit 2014) und meine psychologische Psychotherapeutin (seit Mitte 2020 in psychotherapeutischer Behandlung) haben mir attestiert, dass meine erkrankung zum erheblichen Teil ihre Ursache in meinem Pflegeberuf hat. Daher sei aus ihrer Sicht eine berufliche Umorientierung ohne Alternative. Darüber hinaus hat mein behandelnder Orthopäde ebenfalls eine berufliche Umorientierung empfohlen und mir ein Attest darüber ausgestellt. orthopädische Diagnosen: Spondyalarthrose (kleine Wirbelgelenke) Gonarthrose links (Knie) NPP LWS L5/S1 (lumbaler Bandscheibenvorfall) OSG-Arthrose (Zustand nach Weber B Fraktur) Mein Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung die Erkrankungen können stationär behandelt werden. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt. Mein Psychiater hat nochmals ein umfangreiches Attest ausgestellt, in dem er dargelegt hat, dass ich im Bereich der Pflege nicht arbeiten solle denn in diesem Bereich eine erhebliche Gefährdung meiner weiteren Erwerbsfähigkeit besteht. Nun habe ich Mitte Februar einen neuen Bescheid der DRV erhalten. Darin wird eine medizinische Reha bewilligt (stationär 5 Wochen). Unter anderem steht dort sinngemäß, dass über den Widerspruch im Anschluss an die Reha entschieden wird. Dabei wird dann die sozialmedizinische Beurteilung im Entlassbericht mit herangezogen. Mein erster Gedanke war, hm na ja ok wenn die Zielsetzung sein soll, wieder in der Pflege zu arbeiten, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Reha Sinn macht. Alle drei Ärzte/ psychologischen Therapeuten hatten ja eine berufliche Umorientierung dringend empfohlen, da die spezifischen Belastungen in der (Alten-)Pflege ja die Hauptursache für meine Beschwerden/ Erkrankung sind. Aber ich will es versuchen, zumal ja der Entlassbericht für den Entscheid bzgl. der Bewilligung einer beruflichen Reha mit beachtet werden soll. Nun habe ich auf telefonisches Nachfragen bei der betreffenden Reha-Klinik erfahren, dass eine Reha frühestens in 6 bis 7 Monaten beginnen kann. Dies empfinde ich als schlechten Witz! Ich habe im Oktober vergangenen Jahres einen Antrag gestellt und dann beginnt die erste Maßnahme ein Jahr später. Bis dann entschieden wird werden vorraussichtlich weitere Monate ins Land gehen.... Ich bin extrem enttäuscht und möchte am liebsten Widerpruch einlegen oder der Reha wegen mir zustimmen unter der Vorraussetzung, dass sie im Frühjahr beginnt. Ganz allgemein empfinde ich die ganze Angelegenheit als Hohn. Die Ablehnung im ersten Schrtt war in Form und Inhalt ein Witz aus meiner Sicht. Es wurde in keinster Weise auf meine Befunde und Diagnosen ingegangen. Ich meine, dass mir eindeutig attestiert wurde, dass ich beruflich mich umorientieren sollte. Dies möchte ich auch gerne. Jedes Mal eine Entscheidund der DRV dauert per se schon Monate und nun nochmals über ein halbes Jahr bis es irgendwie weiter geht.... Ich bin ziemlich ratlos...

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 14.02.2023 | 14:18

Hallo,

Ihr Frust über die lange Wartezeit auf den Beginn der Reha-Maßnahme ist verständlich. Sie sollten direkt Kontakt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger aufnehmen um klären zu lassen, ob es nicht eine Reha-Einrichtung gibt, die Sie früher aufnehmen könnte. Vielleicht kann eine Umeinweisung in eine andere Einrichtung vorgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 14.02.2023 | 14:33

Hallo,

natürlich können Sie auch Widerspruch gegen die jetzige Entscheidung einreichen. Allerdings sind die Argumente, die Sie hier vortragen bereits bekannt und sind sicher bereits in die zweite Entscheidung eingeflossen. Daher wäre ein Widerspruchsbescheid wahrscheinlich gegen den Sie dann Klage beim Sozialgericht einreichen könnten. Durch eine medizinische Reha, die evtl. durch eine Umeinweisung auch früher beginne könnte, hätten Sie eine weitere ärztliche Meinung, direkte intensive Hilfe für 5 Wochen und Ihr Rentenversicherungsträger durch den anschließenden Entlassungsbericht evtl. neue Erkenntnisse für die Entscheidung über Ihren LTA-Antrag.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

Erklärbäram 14.02.2023 | 14:01
Ich bin gerne Erklärbär, weiß aber leider gerade nicht, was Ihre konkrete Frage ist, was Sie von uns erklärt haben möchten. Ihr Frust über die aus ihrer Sicht unnötige Verzögerung ist nachvollziehbar, aber was sollen wir hier in einem Forum Ihrer Meinung nach für Sie tun? Was getan werden konnte, haben Sie getan. Nutzen Sie die Zeit zur gesundheitlichen Stabilisierung, um dann umso besser und gestärkter in eine LTA starten zu können. Oder erzählen Sie uns, was Sie sich von uns hier wünschen...
R2D2am 14.02.2023 | 14:17
Richtig und irgendwie ja auch verständlich, dass die DRV das gern auch noch mal unabhängig abklären lassen will. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Reha für Sie persönlich 0,0% hilfreich sein wird, halte ich für unwahrscheinlich. Also genau genommen ein ziemlicher Gewinn für Sie, die Reha angeboten zu bekommen, oder? Nun habe ich auf telefonisches Nachfragen bei der betreffenden Reha-Klinik erfahren, dass eine Reha frühestens in 6 bis 7 Monaten beginnen kann.
Sie haben Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich der Rehaklinik, sofern dort auch entsprechende Diagnosen behandelt werden. Im Internet könnten Sie sich nach anderen Kliniken umsehen und ggf. auch selbst eine Voranfrage (z.b. telefonnisch) stellen und anschließend den Wunsch an die DRV weiterleiten.
QM_itam 14.02.2023 | 14:18
Erklärbär schrieb

Ich bin gerne Erklärbär, weiß aber leider gerade nicht, was Ihre konkrete Frage ist, was Sie von uns erklärt haben möchten.

Ihr Frust über die aus ihrer Sicht unnötige Verzögerung ist nachvollziehbar, aber was sollen wir hier in einem Forum Ihrer Meinung nach für Sie tun? Was getan werden konnte, haben Sie getan. Nutzen Sie die Zeit zur gesundheitlichen Stabilisierung, um dann umso besser und gestärkter in eine LTA starten zu können.

Oder erzählen Sie uns, was Sie sich von uns hier wünschen...

Ich bin gerne Erklärbär, weiß aber leider gerade nicht, was Ihre konkrete Frage ist, was Sie von uns erklärt haben möchten. Ihr Frust über die aus ihrer Sicht unnötige Verzögerung ist nachvollziehbar, aber was sollen wir hier in einem Forum Ihrer Meinung nach für Sie tun? Was getan werden konnte, haben Sie getan. Nutzen Sie die Zeit zur gesundheitlichen Stabilisierung, um dann umso besser und gestärkter in eine LTA starten zu können. Oder erzählen Sie uns, was Sie sich von uns hier wünschen...
Hallo, danke für die Antwort. Ja stimmt was ich genau fragen möchte habe ich nicht wirklich formuliert. Konkret wollte ich fragen ob es Sinn macht gegen den neusten Bescheid Widerspruch einzulegen? Dies ist zumindest formal möglich. Als Begründung würde ich anfügen, dass so eine lange Wartezeit mir nicht gut tut. Auch würde ich nochmals darauf hinweisen, dass meine Ärzte eine LTA befürworten und Zweifel über den Sinn einer med. Reha haben. Mein Psychiater meinte, dass er dass so sieht und mir erneut attestieren würde. Ist es ggf. Möglich unter der Vorraussetzung, die med. Reha startet bald (ein, zwei Monate) dem Bescheid zuzustimmen?
Erklärbäram 14.02.2023 | 14:30
Okay, das ist doch schon konkreter :-) Ich halte den Vorschlag von R2D2 für zielführend. Schauen, ob/wo Sie ggf. schneller die Reha antreten können. Also Reha-Kliniken kontaktieren, da Sie ja erfragen müssen, ob diese einen Vertrag mit der DRV haben und ob Sie dort ggf schneller einen Aufnahmetermin erhalten können. Vielleicht kann Ihr Arzt auch auf eine schnelle Aufnahme einwirken. Das ist aber m. E. kein Rechtsanspruch. Alles Gute!
QM_itam 14.02.2023 | 14:55
Vielen Dank für Ihre Antwort, danke auch den anderen, die geantwortet haben! Dann will ich es versuchen eine andere Einrichtung zu finden. Heute hatte ich telefonisch diesbezüglich im Reha- Informationscenter nachgefragt. Ich hatte explizit nachgefragt, ob ich nicht selber ggf anhand einer Liste in einer anderen Einrichtung die Reha machen könne. Dies sei nicht möglich wurde mir mitgeteilt. Es sei halt so, dass es so lange dauert! Auf meinen Hinweis, dass in meinem Bescheid steht, dass dieser nach 6 Monaten seine Gültigkeit verliert und wie ich dann vorgehen solle bekam ich als Antwort: "Dann müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Ach oder sie müssen dann eine Fristverlängerung beantragen." Ich frage daher nochmals explizit: Wenn ich eine Einrichtung finde, in der meine Diagnosen behandelt werden und ein Vertrag der Einrichtung mit der DRV besteht als auch ein früherer Termin möglich ist, dann kann ich diese Einrichtung der DRV vorschlagen? (ich hoffe, dass in dem Falle ein Entscheid nicht wieder 2 - 3 Monate dauern wird...)
-am 14.02.2023 | 15:43
QM_it schrieb

Vielen Dank für Ihre Antwort, danke auch den anderen, die geantwortet haben!

Dann will ich es versuchen eine andere Einrichtung zu finden.

Heute hatte ich telefonisch diesbezüglich im Reha- Informationscenter nachgefragt. Ich hatte explizit nachgefragt, ob ich nicht selber ggf anhand einer Liste in einer anderen Einrichtung die Reha machen könne.

Dies sei nicht möglich wurde mir mitgeteilt. Es sei halt so, dass es so lange dauert!

Auf meinen Hinweis, dass in meinem Bescheid steht, dass dieser nach 6 Monaten seine Gültigkeit verliert und wie ich dann vorgehen solle bekam ich als Antwort:

"Dann müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Ach oder sie müssen dann eine Fristverlängerung beantragen."

Ich frage daher nochmals explizit:

Wenn ich eine Einrichtung finde, in der meine Diagnosen behandelt werden und ein Vertrag der Einrichtung mit der DRV besteht als auch ein früherer Termin möglich ist, dann kann ich diese Einrichtung der DRV vorschlagen?

(ich hoffe, dass in dem Falle ein Entscheid nicht wieder 2 - 3 Monate dauern wird...)

Hallo, natürlich können Sie auch Widerspruch gegen die jetzige Entscheidung einreichen. Allerdings sind die Argumente, die Sie hier vortragen bereits bekannt und sind sicher bereits in die zweite Entscheidung eingeflossen. Daher wäre ein Widerspruchsbescheid wahrscheinlich gegen den Sie dann Klage beim Sozialgericht einreichen könnten. Durch eine medizinische Reha, die evtl. durch eine Umeinweisung auch früher beginne könnte, hätten Sie eine weitere ärztliche Meinung, direkte intensive Hilfe für 5 Wochen und Ihr Rentenversicherungsträger durch den anschließenden Entlassungsbericht evtl. neue Erkenntnisse für die Entscheidung über Ihren LTA-Antrag. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Vielen Dank für Ihre Antwort, danke auch den anderen, die geantwortet haben! Dann will ich es versuchen eine andere Einrichtung zu finden. Heute hatte ich telefonisch diesbezüglich im Reha- Informationscenter nachgefragt. Ich hatte explizit nachgefragt, ob ich nicht selber ggf anhand einer Liste in einer anderen Einrichtung die Reha machen könne. Dies sei nicht möglich wurde mir mitgeteilt. Es sei halt so, dass es so lange dauert! Auf meinen Hinweis, dass in meinem Bescheid steht, dass dieser nach 6 Monaten seine Gültigkeit verliert und wie ich dann vorgehen solle bekam ich als Antwort: "Dann müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Ach oder sie müssen dann eine Fristverlängerung beantragen." Ich frage daher nochmals explizit: Wenn ich eine Einrichtung finde, in der meine Diagnosen behandelt werden und ein Vertrag der Einrichtung mit der DRV besteht als auch ein früherer Termin möglich ist, dann kann ich diese Einrichtung der DRV vorschlagen? (ich hoffe, dass in dem Falle ein Entscheid nicht wieder 2 - 3 Monate dauern wird...)
Hallo QM_it, selbstverständlich ist es möglich, im Rahmen Ihres Wunsch- und Wahlrechts die Umschreibung der Kostenzusage auf eine andere Einrichtung zu beantragen. Die Voraussetzungen und Anforderungen zur Belegung der Einrichtung vom Rentenversicherungsträger müssen erfüllt werden, dies haben Sie bereits richtig festgestellt. Zudem müssen die Indikation der Hauptdiagnose, sowie auch der vorhandenen Nebendiagnosen mitbehandelt werden können. Sofern Ihnen eine entsprechende Klinik bekannt ist, können Sie schriftlich - etwa auch via Mail - die Umschreibung der Kostenzusage beantragen. Die Belegung der Wunscheinrichtung wird anschließend von der Zuweisungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers geprüft und Sie erhalten schriftlich Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
***am 14.02.2023 | 15:52
- schrieb

Hallo,

natürlich können Sie auch Widerspruch gegen die jetzige Entscheidung einreichen. Allerdings sind die Argumente, die Sie hier vortragen bereits bekannt und sind sicher bereits in die zweite Entscheidung eingeflossen. Daher wäre ein Widerspruchsbescheid wahrscheinlich gegen den Sie dann Klage beim Sozialgericht einreichen könnten. Durch eine medizinische Reha, die evtl. durch eine Umeinweisung auch früher beginne könnte, hätten Sie eine weitere ärztliche Meinung, direkte intensive Hilfe für 5 Wochen und Ihr Rentenversicherungsträger durch den anschließenden Entlassungsbericht evtl. neue Erkenntnisse für die Entscheidung über Ihren LTA-Antrag.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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Vielen Dank für Ihre Antwort, danke auch den anderen, die geantwortet haben!

Dann will ich es versuchen eine andere Einrichtung zu finden.

Heute hatte ich telefonisch diesbezüglich im Reha- Informationscenter nachgefragt. Ich hatte explizit nachgefragt, ob ich nicht selber ggf anhand einer Liste in einer anderen Einrichtung die Reha machen könne.

Dies sei nicht möglich wurde mir mitgeteilt. Es sei halt so, dass es so lange dauert!

Auf meinen Hinweis, dass in meinem Bescheid steht, dass dieser nach 6 Monaten seine Gültigkeit verliert und wie ich dann vorgehen solle bekam ich als Antwort:

"Dann müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Ach oder sie müssen dann eine Fristverlängerung beantragen."

Ich frage daher nochmals explizit:

Wenn ich eine Einrichtung finde, in der meine Diagnosen behandelt werden und ein Vertrag der Einrichtung mit der DRV besteht als auch ein früherer Termin möglich ist, dann kann ich diese Einrichtung der DRV vorschlagen?

(ich hoffe, dass in dem Falle ein Entscheid nicht wieder 2 - 3 Monate dauern wird...)

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Hallo QM_it,

selbstverständlich ist es möglich, im Rahmen Ihres Wunsch- und Wahlrechts die Umschreibung der Kostenzusage auf eine andere Einrichtung zu beantragen.

Die Voraussetzungen und Anforderungen zur Belegung der Einrichtung vom Rentenversicherungsträger müssen erfüllt werden, dies haben Sie bereits richtig festgestellt. Zudem müssen die Indikation der Hauptdiagnose, sowie auch der vorhandenen Nebendiagnosen mitbehandelt werden können.

Sofern Ihnen eine entsprechende Klinik bekannt ist, können Sie schriftlich - etwa auch via Mail - die Umschreibung der Kostenzusage beantragen. Die Belegung der Wunscheinrichtung wird anschließend von der Zuweisungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers geprüft und Sie erhalten schriftlich Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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Hallo QM_it, selbstverständlich ist es möglich, im Rahmen Ihres Wunsch- und Wahlrechts die Umschreibung der Kostenzusage auf eine andere Einrichtung zu beantragen. Die Voraussetzungen und Anforderungen zur Belegung der Einrichtung vom Rentenversicherungsträger müssen erfüllt werden, dies haben Sie bereits richtig festgestellt. Zudem müssen die Indikation der Hauptdiagnose, sowie auch der vorhandenen Nebendiagnosen mitbehandelt werden können. Sofern Ihnen eine entsprechende Klinik bekannt ist, können Sie schriftlich - etwa auch via Mail - die Umschreibung der Kostenzusage beantragen. Die Belegung der Wunscheinrichtung wird anschließend von der Zuweisungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers geprüft und Sie erhalten schriftlich Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
@Renten-Experte Via Mail werden keine vertraulichen Daten angenommen. Vertrauliche Daten, insbesondere beweiserhebliche Angaben können nicht per E-Mail angenommen werden. Sollten solche E-Mails eingehen, bittet die Deutsche Rentenversicherung den Absender, sein Anliegen schriftlich per Post mitzuteilen (z. B. Änderungen von Name, Anschrift, Bankverbindung, Angaben zum Versicherungsverlauf, Angaben zu einem laufenden Verwaltungsverfahren, gescannte Dokumente, Mitteilungen an die Personalabteilung der Deutschen Rentenversicherung zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Auskunftsersuchen über Versicherte, Rentner, Leistungsempfänger oder andere personenbeziehbare Daten). Auch die Deutsche Rentenversicherung versendet keine E-Mails mit personenbezogenen Daten oder anderen vertraulichen Inhalten. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis und empfehlen Ihnen ebenfalls, keine sensiblen oder vertraulichen Daten – insbesondere persönliche Daten – ungeschützt über das Internet zu versenden. Senden Sie vertrauliche Daten an die Rentenversicherung bitte über die personalisierten Online-Dienste oder verwenden den verschlossenen Brief oder die De-Mail. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Service/Footer…
Mailboxam 14.02.2023 | 19:39
*** schrieb

Vielen Dank für Ihre Antwort, danke auch den anderen, die geantwortet haben!

Dann will ich es versuchen eine andere Einrichtung zu finden.

Heute hatte ich telefonisch diesbezüglich im Reha- Informationscenter nachgefragt. Ich hatte explizit nachgefragt, ob ich nicht selber ggf anhand einer Liste in einer anderen Einrichtung die Reha machen könne.

Dies sei nicht möglich wurde mir mitgeteilt. Es sei halt so, dass es so lange dauert!

Auf meinen Hinweis, dass in meinem Bescheid steht, dass dieser nach 6 Monaten seine Gültigkeit verliert und wie ich dann vorgehen solle bekam ich als Antwort:

"Dann müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Ach oder sie müssen dann eine Fristverlängerung beantragen."

Ich frage daher nochmals explizit:

Wenn ich eine Einrichtung finde, in der meine Diagnosen behandelt werden und ein Vertrag der Einrichtung mit der DRV besteht als auch ein früherer Termin möglich ist, dann kann ich diese Einrichtung der DRV vorschlagen?

(ich hoffe, dass in dem Falle ein Entscheid nicht wieder 2 - 3 Monate dauern wird...)

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Hallo QM_it,

selbstverständlich ist es möglich, im Rahmen Ihres Wunsch- und Wahlrechts die Umschreibung der Kostenzusage auf eine andere Einrichtung zu beantragen.

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Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis und empfehlen Ihnen ebenfalls, keine sensiblen oder vertraulichen Daten – insbesondere persönliche Daten – ungeschützt über das Internet zu versenden. Senden Sie vertrauliche Daten an die Rentenversicherung bitte über die personalisierten Online-Dienste oder verwenden den verschlossenen Brief oder die De-Mail.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Service/Footer/Datenschutz/datenschutz_node.html

Das sieht scheinbar auch jede drv anders. DRV Bund (bzw. Die Sachbearbeiter) will fast schon lieber alles per Mail, als über den Onlineservice z.b. ;)
QM_itam 14.02.2023 | 20:24
R2D2 schrieb

Richtig und irgendwie ja auch verständlich, dass die DRV das gern auch noch mal unabhängig abklären lassen will. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Reha für Sie persönlich 0,0% hilfreich sein wird, halte ich für unwahrscheinlich. Also genau genommen ein ziemlicher Gewinn für Sie, die Reha angeboten zu bekommen, oder?

Nun habe ich auf telefonisches Nachfragen bei der betreffenden Reha-Klinik erfahren, dass eine Reha frühestens in 6 bis 7 Monaten beginnen kann.[/quote]

Sie haben Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich der Rehaklinik, sofern dort auch entsprechende Diagnosen behandelt werden. Im Internet könnten Sie sich nach anderen Kliniken umsehen und ggf. auch selbst eine Voranfrage (z.b. telefonnisch) stellen und anschließend den Wunsch an die DRV weiterleiten.

Aber ich will es versuchen, zumal ja der Entlassbericht für den Entscheid bzgl. der Bewilligung einer beruflichen Reha mit beachtet werden soll.
Richtig und irgendwie ja auch verständlich, dass die DRV das gern auch noch mal unabhängig abklären lassen will. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Reha für Sie persönlich 0,0% hilfreich sein wird, halte ich für unwahrscheinlich. Also genau genommen ein ziemlicher Gewinn für Sie, die Reha angeboten zu bekommen, oder? Na ja, die Wahrscheinlichkeit, dass eine Maßnahme, welche ein Jahr nach Antragsstellung beginnt, sehr erfolgreich ist hinsichtlich dem Ziel möglichst bald wieder erwerbsfähig zu sein, würde ich auch nicht sooo hoch einstufen. Da wäre es meine ich schon wahrscheinlicher, dass eine in diesem Frühjahr startende LTA deutlich zielführender ist. Ich empfinde die lange Wartezeit als schädlich und kontraproduktiv und dass meine Krankheit dadurch bestenfalls gleich bleibt. Ich empfinde eine Perspektivlosigkeit bzw. eine große Ungewissheit. Ich kämpfe auch mit weiterer Psychotherapie darum das zu bewältigen. Gegen eine unabhängige Abklärung ist ja nichts einzuwenden. Aber weshalb erst ein Jahr später??? Insofern Stufe ich es nicht als Gewinn ein, sondern als kostbare Zeitverschwendung so wie es läuft also eher ein Verlust.
Fliederam 14.02.2023 | 20:48
Ich empfehle Ihnen, auf Rehakliniken.de oder Qualitaetskliniken.de mit Ihren Diagnosen nach einer passenden Klinik zu schauen. Voraussetzung ist zum einen, dass die Klinik medizinisch geeignet ist und dass ein Belegungsvertrag mit einem RV-Träger besteht. Das können Sie auf diesen Seiten sehr gut einsehen. Dann rufen Sie die Kliniken an, die passen und Ihnen zusagen und erkundigen sich, wie die Wartezeiten aussehen. Ist eine dabei, die früher aufnehmen kann, informieren Sie die DRV, dass Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen möchten und die Reha in Klinik XY wünschen. Bei manchen geht das per Mail, ansonsten nutzen Sie das Onlineformular oder eben den guten alten Postweg (oder das Fax!). Es gibt aber einfach Diagnosen, da wartet man recht lang. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg! Wenn die ausgewählte Klinik 6-7 Monate Wartezeit hat, wird die Klinik im übrigen von sich aus um Verlängerung der Kostenzusage bitten. Sie müssen also keinen neuen Antrag stellen.
QM_itam 14.02.2023 | 21:12
Flieder schrieb

Ich empfehle Ihnen, auf Rehakliniken.de oder Qualitaetskliniken.de mit Ihren Diagnosen nach einer passenden Klinik zu schauen.

Voraussetzung ist zum einen, dass die Klinik medizinisch geeignet ist und dass ein Belegungsvertrag mit einem RV-Träger besteht. Das können Sie auf diesen Seiten sehr gut einsehen.

Dann rufen Sie die Kliniken an, die passen und Ihnen zusagen und erkundigen sich, wie die Wartezeiten aussehen. Ist eine dabei, die früher aufnehmen kann, informieren Sie die DRV, dass Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen möchten und die Reha in Klinik XY wünschen. Bei manchen geht das per Mail, ansonsten nutzen Sie das Onlineformular oder eben den guten alten Postweg (oder das Fax!).

Es gibt aber einfach Diagnosen, da wartet man recht lang. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Wenn die ausgewählte Klinik 6-7 Monate Wartezeit hat, wird die Klinik im übrigen von sich aus um Verlängerung der Kostenzusage bitten. Sie müssen also keinen neuen Antrag stellen.

Vielen Dank für Ihre Antwort und die darin enthaltenden Hinweise! (Sorry für meinen letzten Beitrag, will hier nicht rumstänkern, die Antworten sind allesamt hilfreich finde ich, VIELEN DANK!) Ein zwei Fragen hätte ich noch zu den Voraussetzungen, welche die Klinik erfüllen muss (Behandlung der relevanten Diagnosen und Vertrag mit DRV). Bei meiner bisherigen Recherche habe ich irgendwo im Internet gelesen, dass die Klinik in einem Umkreis von etwa 200 km vom Wohnort sich befinden sollte. Ist dies richtig, oder kann ich in ganz Deutschland eine Rehaklinik aufsuchen? (Das wäre natürlich hinsichtlich eines frühstmöglichen Starttermins hilfreich) Und doch noch eine Frage bzgl. der Diagnosen: Wie im ersten Thread dargelegt, habe ich in meinem Ursprünglichen Antrag ja zum einen psychische Diagnosen (mein Psychiater hat das Formular im Antrag ausgefüllt) aber auch orthopädische Diagnosen in Form eines Attestes meines Orthopäden. Da frage ich am Besten bei der DRV nochmal nach, welche Behandlung durchgeführt werden soll, oder? Dabei stellt sich mir eine weitere Frage: Wenn die Reha als psychosomatische Reha durchgeführt wird (in der jetzigen Klinik werde ich wohl in der psyochosomatischen Abteilung untergebracht), wie verhält es sich abschließend bei der sozialmedizinischen Beurteilung im Entlassbericht? Werden dann auch orthopädische Gesichtspunkte berücksichtigt? Die psychische Erkrankung ist zwar primär, aber auch orthopädisch sehe ich mich eigentlich nicht mehr in der Lage in Vollzeit in der Pflege zu arbeiten (auf keinen Fall bis zur Rente). Vielen Dank im Voraus!!
Flieder am 14.02.2023 | 22:01
Sie können Rehakliniken in ganz Deutschland auswählen. Bei der Anreise mit dem eigenen PKW müssen Sie nur beachten, dass die Fahrkosten auf 130€ für Hin- und Rückweg begrenzt werden (20ct/km). Wenn die Klinik weiter als 325km entfernt ist, wird die Mehrentfernung quasi nicht erstattet. Wenn Sie den DB Dialog Reisegutschein verwenden, gibt es keine Begrenzungen. In der Regel sollten orthopädische Beschwerden in der sozialmedizinischen Stellungnahme mit abgebildet werden können. Das fragen Sie aber bestenfalls in den potenziellen Kliniken mit ab.
-am 15.02.2023 | 06:31
QM_it schrieb

Vielen Dank für Ihre Antwort und die darin enthaltenden Hinweise!

(Sorry für meinen letzten Beitrag, will hier nicht rumstänkern, die Antworten sind allesamt hilfreich finde ich, VIELEN DANK!)

Ein zwei Fragen hätte ich noch zu den Voraussetzungen, welche die Klinik erfüllen muss (Behandlung der relevanten Diagnosen und Vertrag mit DRV).

Bei meiner bisherigen Recherche habe ich irgendwo im Internet gelesen, dass die Klinik in einem Umkreis von etwa 200 km vom Wohnort sich befinden sollte. Ist dies richtig, oder kann ich in ganz Deutschland eine Rehaklinik aufsuchen? (Das wäre natürlich hinsichtlich eines frühstmöglichen Starttermins hilfreich)

Und doch noch eine Frage bzgl. der Diagnosen:

Wie im ersten Thread dargelegt, habe ich in meinem Ursprünglichen Antrag ja zum einen psychische Diagnosen (mein Psychiater hat das Formular im Antrag ausgefüllt) aber auch orthopädische Diagnosen in Form eines Attestes meines Orthopäden.

Da frage ich am Besten bei der DRV nochmal nach, welche Behandlung durchgeführt werden soll, oder?

Dabei stellt sich mir eine weitere Frage:

Wenn die Reha als psychosomatische Reha durchgeführt wird (in der jetzigen Klinik werde ich wohl in der psyochosomatischen Abteilung untergebracht), wie verhält es sich abschließend bei der sozialmedizinischen Beurteilung im Entlassbericht?

Werden dann auch orthopädische Gesichtspunkte berücksichtigt?

Die psychische Erkrankung ist zwar primär, aber auch orthopädisch sehe ich mich eigentlich nicht mehr in der Lage in Vollzeit in der Pflege zu arbeiten (auf keinen Fall bis zur Rente).

Vielen Dank im Voraus!!

Ich empfehle Ihnen, auf Rehakliniken.de oder Qualitaetskliniken.de mit Ihren Diagnosen nach einer passenden Klinik zu schauen. Voraussetzung ist zum einen, dass die Klinik medizinisch geeignet ist und dass ein Belegungsvertrag mit einem RV-Träger besteht. Das können Sie auf diesen Seiten sehr gut einsehen. Dann rufen Sie die Kliniken an, die passen und Ihnen zusagen und erkundigen sich, wie die Wartezeiten aussehen. Ist eine dabei, die früher aufnehmen kann, informieren Sie die DRV, dass Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen möchten und die Reha in Klinik XY wünschen. Bei manchen geht das per Mail, ansonsten nutzen Sie das Onlineformular oder eben den guten alten Postweg (oder das Fax!). Es gibt aber einfach Diagnosen, da wartet man recht lang. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg! Wenn die ausgewählte Klinik 6-7 Monate Wartezeit hat, wird die Klinik im übrigen von sich aus um Verlängerung der Kostenzusage bitten. Sie müssen also keinen neuen Antrag stellen.
Vielen Dank für Ihre Antwort und die darin enthaltenden Hinweise! (Sorry für meinen letzten Beitrag, will hier nicht rumstänkern, die Antworten sind allesamt hilfreich finde ich, VIELEN DANK!) Ein zwei Fragen hätte ich noch zu den Voraussetzungen, welche die Klinik erfüllen muss (Behandlung der relevanten Diagnosen und Vertrag mit DRV). Bei meiner bisherigen Recherche habe ich irgendwo im Internet gelesen, dass die Klinik in einem Umkreis von etwa 200 km vom Wohnort sich befinden sollte. Ist dies richtig, oder kann ich in ganz Deutschland eine Rehaklinik aufsuchen? (Das wäre natürlich hinsichtlich eines frühstmöglichen Starttermins hilfreich) Und doch noch eine Frage bzgl. der Diagnosen: Wie im ersten Thread dargelegt, habe ich in meinem Ursprünglichen Antrag ja zum einen psychische Diagnosen (mein Psychiater hat das Formular im Antrag ausgefüllt) aber auch orthopädische Diagnosen in Form eines Attestes meines Orthopäden. Da frage ich am Besten bei der DRV nochmal nach, welche Behandlung durchgeführt werden soll, oder? Dabei stellt sich mir eine weitere Frage: Wenn die Reha als psychosomatische Reha durchgeführt wird (in der jetzigen Klinik werde ich wohl in der psyochosomatischen Abteilung untergebracht), wie verhält es sich abschließend bei der sozialmedizinischen Beurteilung im Entlassbericht? Werden dann auch orthopädische Gesichtspunkte berücksichtigt? Die psychische Erkrankung ist zwar primär, aber auch orthopädisch sehe ich mich eigentlich nicht mehr in der Lage in Vollzeit in der Pflege zu arbeiten (auf keinen Fall bis zur Rente). Vielen Dank im Voraus!!
Es können zugelassene Reha-Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechtes geäußert werden. Wie bereits wichtig erwähnt, sollte bei einer Anreise mit dem PKW berücksichtigt werden, dass die Erstattungsfähigen Kosten auf maximal 130,00 € pro Fahrt begrenzt sind. Die Anreise ist selbst zu organisieren. Zudem hat im Rahmen der Reha ein ganzheitlicher Behandlungsansatz zu erfolgen, d.h. alle vorliegenden Diagnosen sind zu berücksichtigen und nach Möglichkeit mitzubehandeln. Eine entsprechende Abschlussbeurteilung hat zu erfolgen. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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