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Experten-Antwort

Berufliche Reha beendet. Und jetzt?

von Mike24.04.2015 | 12:16
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe Ende Januar meine Umschulung (Kaufmännisch) erfolgreich abgeschlossen. Seitdem habe ich über 50 Absagen kassiert. Ende April bekomme ich das letzte Mal Geld von der DRV (diese Monate ÜG nach Umschulung). Einen Anspruch auf ALG1 und ALG2 habe ich nicht. Ich habe derweil 2 Briefe an die DRV geschickt mit der Bitte einer Beratung, wie es jetzt weiter gehen soll, wenn ich kein Geld mehr erhalte und ich nur Absagen bekomme. Die Arbeitsagentur ist nicht weiter hilfreich. Von denen habe ich nur einen Vermittlungsvorschlag erhalten (Absage). Wie kann es denn jetzt weiter gehen? Gibt es noch Möglichkeiten, weiter Geld von der DRV zu erhalten? Zum Beispiel, wenn ich einem Betrieg erstmal ein Praktikum anbiete, als ANreiz für eine spätere Anstellung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Mike,

zur vollständigen Anwägung Ihrer Möglichkeiten im Rahmen der beruflichen Reha über die Deutsche Rentenversicherung, vereinbaren Sie bitte einen erneuten Termin mit Ihrem zuständigen Reha-Fachberater.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Mikeam 24.04.2015 | 12:18
Ich meinte natürlich Betrieb.
Mikeam 24.04.2015 | 13:04
Da ich in meiner kaufmännischen Umschulung keine Datev und/oder SAP-Schulung bekommen habe: Wie schaut es unter Umständen damit aus? Sozusagen eine Weiterqualifizierung. Viele Stellenangebote fordern Datev/SAP, womit ich leider nicht dienen kann. Wie haben einzig den ECDL (Word, Excel, Outlook, Powerpoint) gemacht. Ich mache sozusagen noch eine Weiterqualifizierung unter Erhalt von Übergangsgeld. Das könnte ich nämlich in meinem Lebenslauf für folgende Bewerbungen noch aufführen :-/
???am 24.04.2015 | 14:52
Wenn Sie Alg II nicht bekommen, müssen Sie ja über andere finanzielle Möglichkeiten verfügen. So hart es klingt, aber Sie werden Ihr Vermögen aufbrauchen bzw. von dem Geld Ihrer Partnerin leben müssen, bis Sie eine Arbeit haben. Durch manche Umschulungsträger wird eine Nachbetreuung durchgeführt, um die Absolventen in Arbeit zu bringen (dann schaut deren Statistik auch besser aus). Fragen Sie dort doch mal nach, ob man Ihnen helfen kann. Eine Aufschulung zur Umschulung wird meines Wissens nur finanziert, wenn Sie bereits eine Einstellungszusage eines Arbeitgebers haben. Aber das können Sie natürlich nur anbieten, wenn Ihr Reha-Fachberater Ihnen das so bestätigt. Von daher bräuchten Sie jetzt erst mal wirklich einen Beratungstermin.
Vielleichtam 24.04.2015 | 15:02
Hallo Mike, Ihre Situation ist sehr stressig für Sie. Bei der DRV würde ich ganz konkret einen Termin mit dem Reha-Berater machen, Termine kann man m. W. online und telefonisch oder auch persönlich vor Ort vereinbaren. Weiterhin sollten Sie sich bei der AfA arbeitssuchend melden, auch wenn Sie keinen Anspruch auf ALG haben. Dann müssen Sie Hartz4 beantragen. Haben Sie einen Schwerbehindertenstatus. Dann könnten Sie das Gleichstellungsamt um unterstützende Beratung bitten. Noch weitere Fortbildungen sind gut, aber dadurch haben Sie in Kürze auch keinen Job. Ich würde wahrscheinlich zweigleisig fahren und sehen, ob diese Weiterbildungen durch die AfA möglich wären. Konzentrieren Sie sich nicht auf die Mängel, die Sie haben, sondern auf die Stärken. SAP wird ja doch eher in größeren und großen Firmen benutzt. Schauen Sie mal bei mittelständigen Handwerksbetrieben, IHK (dort gibt es oft Lehrstellen lesen). Ich weiß, dass Sie keine Ausbildung suchen, aber dort finden Sie Adressen. Ist zwar mühsam jede Internetadressen abzuklappern, aber vielleicht finden Sie über diesen Umweg was? Und, ich würde auch im Bewerbungsschreiben nicht unbedingt angeben, dass es eine Umschulung über die DRV war. Sie finden bestimmt eine elegante Formulierung, dass Sie sich beruflich umorientiert haben, da dieses Aufgabengebiet für Sie interessant ist. Viel Erfolg
Vielleichtam 24.04.2015 | 15:07
Sorry, ALG 2 geht bei Ihnen nicht, hätte ich übersehen. Haben Sie sich auch schon mal nach Mini- oder Teilzeitjob umgesehen?
Mikeam 24.04.2015 | 17:19
@Vielleicht: Ja, Teilzeit und 450€-Stellen habe ich mich auch schon drauf beworben...allein um wenigstens ein paar Cent zu verdienen, denn ab 30.4. kommt hier gar nichts mehr rein :-/ Ich habe damals den großen Fehler gemacht und mein ALG1 aufgebraucht, anstelle mich krank zu melden und Krankengeld zu beziehen (war etwas Psychisches und das gesteht man sich ungern ein. Außerdem war ich ja weiter auf Stellensuche während meiner Krankheit und wollte deswegen auch nicht krank geschrieben sein). Meine eigene Idiotie... Naja... Sogar von Zeitarbeitsfirmen krieg ich mittlerweile Absagen. Kann ich verstehen, denn die denken "Sobald der ne Festanstellung kriegen kann, ist der weg!"... Naja, aber für die Festanstellung auf dem ersten Markt fehlt mir auch die Berufserfahrung (von AG-Seite aus betrachtet). Die letzten 3 Monate habe ich vorausgeschaut und immer einen gewissen Betrag beiseite gelegt. Wenn also Angang Mai mein letztes ÜG kommt, wird davon nochmal ein Teil weggelegt, sodass meine Rechnungen des 01.06. sicher sind. Würde zwar ein harter Juni, da meine Frau für alles andere aufkommt, aber es ist zum Glück machbar. Allerdings MUSS dann auch spätestens zum 01.06. ein Job her, sonst siehts ab Juli echt düseter aus :-/ Was eine Beratung durch die DRV angeht: Krieg da mal jemanden telefonisch!!!!
Mikeam 24.04.2015 | 17:26
Hab mir gerade mal versucht einen Termin über die Online-Funktion zu machen (wusste nicht, dass das geht). Der nächste freie Termin wäre am 27.05.^^
Schorscham 24.04.2015 | 21:02
Bedürftig im Sinne unserer Sozialfürsorge (Hartz4 ist nichts anderes) scheinen Sie aber trotzdem nicht zu sein, sonst hätten Sie nämlich Anspruch auf 399 Euro Regelsatz plus angemessene Kosten der Unterkunft (KdU). Entweder verfügen Sie über Vermögen, das 150 Euro pro Lebensjahr überschreitet oder sie leben mit einem relativ gut verdienenden "Mitbewohner" zusammen. In diesen Fällen besteht tatsächlich keine akute finanzielle Notlage. Eine Umschulung kann nur die Chancen auf einen ordentlichen Arbeitsplatz erhöhen aber sie kann keinen garantieren. Die Arbeitgeber haben die große Auswahl. Warum sollten die sich also ausgerechnet für einen Berufsanfänger entscheiden, wenn sie für das gleiche Geld erfahrene Mitarbeiter bekommen können, die nicht noch erst umfangreich eingearbeitet werden müssen? Sie hatten bisher Pech. Das ist bedauerlich aber nicht zu ändern. Auch nicht mit Aufbaukursen oder ähnlich.
Mikeam 26.04.2015 | 16:52
Seh ich genauso. Dann hätte ich mir die letzten beiden Jahre auch sparen können. Das Fatale an der Sache ist ja eigentlich, dass ich zwischenzeitlich (also zwischen Krankheit und "Berufsfindungsmaßnahme") einen Job hatte. Es war zwar "nur" ein Hilfsjob über eine Zeitfirma, aber es war ein Job. Wer weiss, vielleicht wäre mehr daraus geworden? Wer weiss das heute im nachhinein. Jedenfalls musste ich diesen Job kündigen um an der Berufsfindungsmaßnahme teil nehmen zu können. Hat man zu dem Zeitpunkt auch gemacht, denn man will sich ja auch weiter entwickeln, wenn man den alten Beruf nicht mehr machen kann und nicht ewig dann auf Hilfsjobs zu sitzen. 2 Jahre Schulbank, Prüfungsstress (ich hatte nen Heidenbammel vor der Mündlichen)...und im ENdeffekt krieg ich keine Arbeit.... Tolle Aussichten. Und die DRV antwortet nicht auf Anschreiben Betreff einer Weiterberatung oder sonstwas. Aber auf einen vermeintlichen Fehler in der Auszahlen (war keiner, ich hab mich verrechnet) antworten die innerhabl 4 Tagen. Top^^
Mikeam 26.04.2015 | 16:54
Um mich darauf aufmerksam zu machen, dass ich falsch liege (hatte ich vergessen zuende zu führen)
Dr. Göbelam 26.04.2015 | 22:21
Aber auf einen vermeintlichen Fehler in der Auszahlen (war keiner, ich hab mich verrechnet) antworten die innerhabl 4 Tagen. Top^^
Was soll das für ein wirrer Unsinn sein?! Halten Sie das für zielführend? Nur SIE profitieren von solch einem unqualifizierten Beitrag! Was für ein wirrer Unsinn! Um mich darauf aufmerksam zu machen, dass ich falsch liege (hatte ich vergessen zuende zu führen)
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