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Experten-Antwort

Berufliche Reha bei Erwerbsunfähigkeit

von Tom26.05.2013 | 21:51
1848 Ansichten
2 Antworten
Hallo Ich hätte ein paar fragen zu einen Beruflichen Reha. Ich bin seit über 15 Jahren Querschnittsgelähmt (Brusthöhe) nach einen Autounfall (Privat) und bekomme seitdem eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente . Ware zum Zeitpunkt des Unfalls 18 Jahre alt und noch in der Lehre zum Maurer. Ein Berufliche Reha habe ich nicht gemacht . Nun habe ich wieder ein Schreiben von der DRV bekommen in dem die Erwerbsminderung Überprüft wird und ich ausfüllen muss . Die Querschnittslähmung besteht zwar immer noch aber die letzten zwei jahren hat sich einiges geändert und ich denke das es besser wäre wenn ich eine Umschulung mache . Dazu habe ich jetzt ein paar fragen . Soll ich selber eine Umschulung beantragen oder soll cb. mein Arzt eine Umschulung empfehlen ? Sollte ich vor Antragsstellung noch irgendetwas beachten ? Wie lange dauert es ca. von der Antragstellung bis zu einer Genehmigung ? Wie würde bei mir ein Überbrückungsgeld während der Reha berechnet ? Bekomme im Moment ca. 850 € Rente Etwas angst habe ich auch davon das ich nach der Reha keine Arbeit bekomme . Bekomme ich dann Hartz V und werde dann zu einen Sozialfall ? Oder was ist wenn sich meine Gesundheit verschlechtert und ich nicht mehr arbeiten kann ? Gibt es außer das Berufsförderungswerk Bad Wildbad noch ein anderes für Querschnittsgelähmte geeignete Berufsförderungswerk ? Habe zwar ein Auto und brauche nicht zwingend Pflege aber wenn ich eine Umschulung mache möchte ich lieber eine Internatsunterbringung und nicht Täglich Pendeln . Ich Informiere mich im Internet und werde die Nächsten Tage/Wochen auch anderweitig informieren , cb. VDK und bei einer unabhängigen Reha Servicestelle . Wäre aber trotzdem für jede beantwortete frage dankbar und werde sicher noch ein paar fragen haben . Danke Gruß Tom

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.05.2013 | 13:09

Grundsätzlich stimme ich dem Beitrag von =//= zu. Bevor Sie aber eine Umschulung beantragen, ist speziell bei einer beruflichen Reha ein ausführliches , persönliches Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung sehr empfehlenswert. Sie haben bereits die Servicestelle für Rehabilitation genannt. Genau diese Stelle ist für eine umfassende Beratung die richtige Anlaufstation. Die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation finden Sie in den Auskunfts- und Beratungsstellen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Bitte vereinbaren Sie dort einen Termin. Alles weitere kann man Ihnen viel besser in einem persönlichen Gespräch erläutern. Danach können Sie immer noch eine Umschulung beantragen.

1 Antworten

=//=am 27.05.2013 | 10:15
An Ihrer Stelle würde ich zunächst einmal einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha) stellen, der durch Ihren behandelnden Arzt unterstützt werden sollte. Gehen Sie einen Schritt nach dem anderen. WENN die Reha bewilligt wird, wären die nächsten Fragen anzugehen. Wie lange es von der Antragstellung bis zur Entscheidung dauert, kann Ihnen niemand sagen (evtl. ärztliche Begutachtung erforderlich?). Generell wird über Anträge auf Reha relativ schnell entschieden. Ausnahmen bestätigen die Regel. ;-) Wenn auch nach der Reha weiterhin Erwerbsminderung besteht, weshalb sollten Sie dann ALG II bekommen? Machen Sie sich im voraus nicht zu viele Gedanken. Stellen Sie den Antrag und fügen diesem einen Befundbericht Ihres Arztes bei. Wenn Ihr Arzt Sie bezüglich einer berufl. Maßnahme unterstützen möchte, kann er ja auch noch einen Brief dazu schreiben. Viel Erfolg.
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