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Experten-Antwort

Berufliche Reha / Beratungsgespräch

von Gisela03.03.2015 | 12:32
1853 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Antrag auf berufliche Reha wurde soeben genehmigt und nun bin ich zu einem Beratungsgespräch beim Reha-Berater der DRV eingeladen. Dazu habe ich einige Fragen: 1. Muss ich den von der DRV mitgeschickten Fragebogen zur Selbsteinschätzung ausfüllen oder ist das freiwillig? 2. Im Gespräch werde ich sicherlich nach einer Umsetzung beim alten Arbeitgeber gefragt, die ich unter gar keinen Umständen möchte. Kann man mich trotzdem dazu zwingen? 3. Kann man mich überhaupt zu irgendwelchen Maßnahmen zwingen, die ich als nicht zielführend erachte? Vielleicht hat ja jemand Erfahrung und kann mir helfen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Gisela,

zu 1. Selbsteinschätzungsbogen:

Niemand kann Sie zwingen, einen Fragebogen auszufüllen.

Es wäre jedoch für Sie sinnvoll, sich den Fragebogen genauer anzusehen und auch zu beantworten.

Denn dort werden Informationen abgefragt, die in der Regel in den bisher vorhandenen Unterlagen nicht enthalten sind, aber wesentlich für die anstehende Beratung bzw. deren Ausgang sind.

Außerdem bietet Ihnen der Fragebogen eine gute Möglichkeit, sich selbst auf das Gespräch vorzubereiten.

Ihre Fragen unter 2. und 3. sollten Sie unbedingt mit dem Rehaberater klären. Er ist dafür der kompetente Ansprechpartner.

Der Tipp von KSC ist hierbei hilfreich

(„.. unvoreingenommen in das Gespräch gehen, offen und ehrlich sein und dem Rehaberater / der DRV nicht zu unterstellen, dass "er / sie Ihnen Böses will". ..)

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 03.03.2015 | 12:38
zu 1) der Selbsteinschätzungsbogen ist freiwillig, ebenso das was Sie gegebenenfalls reinschreiben. zu 2 und 3) zwingen wird Sie niemand zu etwas, was Sie partout nicht wollen. Sie können die DRV aber auch zu nichts zwingen, wenn die etwas nicht für zielführend erachtet. Mein Tipp: unvoreingenommen in das Gespräch gehen, offen und ehrlich sein und dem Rehaberater / der DRV nicht zu unterstellen, dass "er / sie Ihnen Böses will". Und anschließend alles in Ruhe überdenken.
???am 03.03.2015 | 15:01
"Im Gespräch werde ich sicherlich nach einer Umsetzung beim alten Arbeitgeber gefragt, die ich unter gar keinen Umständen möchte." Wie bereits geschrieben, kann und wird man Sie zu einer Umsetzung im Betrieb nicht zwingen. Es gibt da allerdings zwie Punkte, die man beachten sollte. Zum einen soll die DRV natürlich wirtschaftlich arbeiten. Sollte im Extremfall Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Umsetzung auf einen passenden Arbeitsplatz anbieten, die DRV erfährt davon und Ihr einziges Argument für Ihre "Wunschmaßnahme" wäre: Das wollte ich eigentlich schon immer machen", werden Sie schlechte Karten haben. Anders ausgedrückt: Sie sollten sachliche Gründe haben, die gegen eine Fortsetzung des alten Arbeitsverhältnisses sprechen. Auf der anderen Seite hat die DRV keine passenden Arbeitsplätze auf Vorrat. Es kann Ihnen also passieren, dass Sie das bestehende Arbeitsverhältnis aufgeben und dann trotz (Wunsch-) Förderung arbeitslos bleiben. Wie sieht es denn mit dem Arbeitsmarkt in Ihrer Region aus? Oder würden Sie vielleicht für einen neuen Arbeitsplatz umziehen? Diese Überlegungen sollten Sie in Ihre endgültige Entscheidung mit einbeziehen.
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