Hallo Anna,,
Ihr Leistungsträger wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, welche Unterbringungsform während der Umschulung für Sie am geeignetsten ist. Entscheidend ist dabei die Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Bildungseinrichtung. Wenn ein tägliches Pendeln zwischen Ihrer Wohnung und Bildungseinrichtung für Sie nicht zumutbar wäre, wird Ihnen Ihr Leistungsträger einer Unterbringung im Internat vorschlagen. Wenn diese Entscheidung so fällt, dürfen Sie für die Zeit der Umschulung natürlich trotzdem Ihre eigene Wohnung behalten. In Berufsförderungswerken gibt es beispielsweise aller 14 Tage sogenannte Familienheimfahrten und auch Ferien sind im Unterrichtsplan vorgesehen. An solchen Tagen wäre eine Unterbringung im Internat gar nicht möglich, da die Einrichtungen dann oft geschlossen werden, so dass Sie natürlich eine eigene Wohnung auch weiterhin benötigen.
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