Hallo Lauer,
das Übergangsgeld wird für einen Zeitraum von maximal 6 Wochen weitergezahlt, wenn der Versicherte an der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr, aber voraussichtlich anschließend wieder teilnehmen kann. Sollte die Erkrankung länger als 6 Wochen andauern und das Reha-Ziel dennoch nicht gefährdet sein, wird Krankengeld gezahlt, sofern noch Anspruch darauf besteht.
Wird der erwartete erfolgreiche Abschluss der Leistung durch die vorübergehende Nichtteilnahme des Leistungsempfängers in Frage gestellt, endet mit dem Abbruch der Leistung der Übergangsgeldanspruch.
Sollte die Leistung aus gesundheitlichen Gründen mehrmals unterbrochen werden, so löst jede Unterbrechung für sich eine Weiterzahlung des Übergangsgeldes bis zur jeweiligen Höchstdauer von 6 Wochen aus. Hierbei wird jedoch immer wieder der erwartete erfolgreiche Abschluss geprüft.
Oft kommt es aber nach einer 6-wöchigen Erkrankung zu einem Abbruch, da das Maßnahmeziel nicht mehr erreicht werden kann.