Hallo Thomap,
im Bereich der Rentenversicherung gilt der Leitsatz Rehabilitation vor Rente. Unter diesem Aspekt müsste geprüft werden, inwieweit Ihre gesundheitliche Situation, d.h. Ihre Erwerbsfähigkeit soweit eingeschränkt ist, dass eine Berentung wegen Erwerbsminderung in Frage käme.
Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger auf und lassen Ihre weiteren beruflichen und medizinischen Perspektiven klären.