Bedenken Sie, das Arbeitsentgelt (auch aus einem Minijob) wäre auf das Übergangsgeld anzurechnen. Letztlich dürfte sich das Ganze finanziell nicht lohnen.
Sollte trotzdem die Beschäftigung aufgenommen werden, informieren Sie bitte vorab Ihre Reha-Sachbearbeitung darüber und lassen sich bestätigen, dass dies zugelassen wird.