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Experten-Antwort

Berufliche Reha, wie berechnet sich das Übergangsgeld.

von Klaus12316.12.2013 | 13:34
1166 Ansichten
3 Antworten

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Hallo erstmal, ich habe eine Frage bezüglich Übergangsgeld. Bin seit 07.2012 krank geschrieben. Habe eine medizinische Reha gemacht. Seit 10.2013 ausgesteuert. Fange im Januar mit einer Umschulung an (berufliche Reha). Habe als Verkaufsberater ( Einzelhandel) gearbeitet. Lohn war =Fixum+Provision. Wie berechnet sich nun mein Übergangsgeld? Bekomme zurzeit ALG1. Bekomme ich das gleiche Übergangsgeld wie bei meiner medizinischen Reha? Oder ist jetzt grundlage ALG1 ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.12.2013 | 14:18

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/

5_Services/05_fachinformationen/downloads/gem_rs_rentenversichtraeger_ue_geld_pdf.html

2 Antworten

Klaus123am 16.12.2013 | 15:14
Link funktioniert nicht. Frage ist halt ob ALG1 als letztes Nettoarbeitsentgeld zählt .
Karinam 16.12.2013 | 17:18
Hallo Klaus123 Versuchen Sie mal, den kompletten Link zu kopieren und oben in die Zeile des Browsers einzufügen, dann sollte es klappen. Bei Ihrer Frage kann ich leider nicht helfen. Gruß Karin
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