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Berufliche Rehabilitation

von Mopsi14.10.2008 | 18:06
1181 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, am Besten beginne ich kurz mit meiner Vorgeschichte. Seit April 2008 bin ich arbeitslos und der Anspruch endet im April 2009. Durch 2 medizinische Gutachten (Arbeitsamt) wurde als Ergebniss bekundet, dass die Erwerbstätigkeit in meinem Beruf als Erzieherin (seit 18 Jahren) aus gesundheitlichen Gründen weiterhin gefährtet ist und ich zur Zeit nicht vermittelt werde. Ich bin 39 Jahre alt und werde im April 2009 40 Jahre alt. Durch eine in Kürze (nächste Woche) geplante schwere Operation, werde ich in Bezug auf die Ausübung meines Berufes noch eingeschränkter sein und es wird ein weiteres Gutachten erfolgen. Falls nun eine berufliche Rehabilitation ins Gespräch kommt: 1) Wie wird die Übergangszeit finanziert wenn bis April 2009 keine Umschulung möglich ist und sich ein Start über den Anspruch des Arbeitsamtes hinaus verzögert? 2) Wie kann man sich vorher über die finanzierbaren Möglichkeiten informieren, bzw. kann man sich dann jeden Ausbildungsberuf selber auswählen? 3) Wird in Bezug einer Umschulung auch ein Studium finanziert? 4) Gehört die Weiterbildung zum Disability Manger auch in den Bereich der finanziell unterstützen Berufe? Meine Bedenken bestehen dahingehend, dass der April 2009 vor der Tür steht und bei mir finanzielle Notstände entstehen falls nicht direkt eine Umschulung möglich ist. Dass vorher die Berufsunfähigkeit bescheinigt sein muss ist mir bekannt. Suche seit Bekanntgabe meiner evt. vorliegenden Berufsunfähigkeit (letze Woche durch das AA belegt)sehr intensiv nach einer beruflichen Alternative, die durch einen entsprechenden Kostenträger finanzierbar wäre, stehe aber unter Druck, da meine OP mich für mindestens 4 Wochen lahm legen wird und mir demzufolge die Zeit wegrennt. Ich bedanke mich hiermit sehr für Ihre Aufmerksamkeit und Bemühungen. Mit freundlichem Gruß Mopsi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich empfehle Ihnen auch sich in einer Gemeinsamen Servicestelle für Rehabilitation beraten zu lassen. Die Servicestelle klärt zunächst einmal, wer für Ihre berufliche Rehabilitation zu-ständig ist. Die beruflichen Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung setzen voraus, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Ist dies nicht der Fall ergibt sich die Zuständigkeit der Agentur für Arbeit.

Zu Ihren konkreten Fragen möchte ich Ihnen folgende Rückmeldung geben:

zu 1) Sie sollten rechtzeitig vor Ablauf Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld einen Antrag auf Arbeitslosengeld II bei zuständigen Träger der Grundsicherung (Adressen finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit - http://www.arbeitsagentur.de/nn_29892/Navigation/Dienststellen/Dienststellen-Nav.html) stellen.

zu 2) 4) Die Auswahl der geeigneten beruflichen Reha-Leistung erfolgt in einem Beratungs-gespräch mit einem Rehafachberater. Dabei werden Ihre bisherige berufliche Tätigkeit sowie die bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigt.

4 Antworten

-_-am 14.10.2008 | 19:21
Da Ihre Fragen sehr komplex sind, kann Ihnen sicher eine persönliche Beratung besser helfen, als dieses Forum. Unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Dort würde man ggf. auch den erforderlichen Antrag entgegennehmen.
Schadeam 14.10.2008 | 21:56
wenn der bisherige Beruf nicht mehr geht, sollten Sie keine Zeit verlieren. Am besten noch vor der OP die "Umschulung " beantragen und vielleicht noch in dieser Woche versuchen den Rehaberater Ihres RV Trägers zumindest ans Telefon zu bekommen. Dann schleunigst darüber ins Klare kommen, welchen neuen Beruf Sie anstreben - der sollte allerdings realistisch sein sowohl vom Gesundheitszustand als auch von den Jobchancen. Wenn das ALG ausläuft, bleibt Arbeit , ALG 2 , oder das Leben von Ersparten oder mit dem Geld des Lebenspartners. Sie können eine Übergangszeit ja auch mit einem Aushilfsjob (oder Sie arbeiten vorübergehend noch im alten Bereich) füllen - Übergangsgeld für die Umschulung werden Sie erst bekommen, wenn diese auch beginnt. Ein Studium wird die RV per Umschulung i.d.R. nicht finanzieren. Was ein Disability manger ist und was der macht, weiß ich nicht - aber das werden Sie ja wissen: da können Sie den Rehaberater ja fragen.
???am 15.10.2008 | 08:01
Wie "Schade" empfiehlt, sollten Sie sofort den Antrag stellen. Eine Entscheidung wird aber bestimmt erst nach Ihrer OP (inklusive Rekonvaleszenz) getroffen werden können, weil ja auch erst dann klar ist, was Sie noch leisten können. Außerdem müssen Sie damit rechnen, dass Sie zuerst noch an einer Berufsfindung/Arbeitserprobung teilnehmen müssen. Dabei wird festgestellt, ob Sie den Anforderungen einer Umschulung gewachsen sind.
Birdieam 15.10.2008 | 08:58
Grundsätzlich soll eine berufliche Rehamaßnahme die Förderungsdauer von 2 Jahren nicht übersteigen. Wenn Sie sich also für einen Beruf entscheiden, der von Vornherein eine längere Ausbildungszeit vorschreibt oder erwarten lässt, werden sie diese Umschulung i.d.R. nicht genehmigt bekommen.
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