Hallo Anna,
Sie können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (ehemals berufsfördernde Leistungen) erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung beziehungsweise Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Genaueres hierzu insbesondere auch zu den konkreten Anspruchsvoraussetzungen erfahren Sie hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15800/SharedDocs/de/Navigation/Rehabilitation/leistungen/teilhabe__arbeitsleben__node.html__nnn=true