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berufliche Rehabilitation Umschulung

von LastLion10.12.2007 | 10:22
1743 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Derzeit bin ich in einer Umschulung zum Steuerfachangestellten (StFa). Durch ein schweres Schädelhirntrauma und daraus Epilepsie habe ich kognitive Einbußen und mangelnde affektive Stabilität in Situationen des erhöhten Leistungsdrucks, insbesondere durch erhöhten Zeitdrucks während Klausuren und der gesamten Ausbildung. Kann die berufliche Reha zum StFa angepaßt z.Bsp. ausgedehnt werden? Können die Klausuren z.Bsp. in einem 10 tägigen Abstand geschrieben werden? Wird auf diese Behinderung Rücksicht genommen? Die geistige Fähigkeit für diese Lehre ist durchaus vorhanden.

11 Antworten

B2am 10.12.2007 | 12:01
Besteht denn eine wesentliche Änderung gegenüber Ihrer letzten Anfrage vom 02.12.2007 Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Nixam 10.12.2007 | 12:35
Ein Mitgestaltungsrecht gibt es nicht. Die Abschlussprüfung wird von einer IHK oder einem sonstigen Prüfungsgremium abgenommen. Da muss schon alles einheitlich sein. Ein Mitgestaltungsrecht gibt es da nicht.
motouam 10.12.2007 | 11:16
Sie haben mitgestaltungsrecht!
ExRehabilitantam 10.12.2007 | 15:08
Nix Nix, so ein Recht gibt es durchaus. Und zwar bei anerkannten Ausbildungsstätten für Schwerbehinderte. Bei uns gabe es 15 Minütige Verlängerung bei Klausuren oder bei der Abschlußprüfung auf Antrag bei der Schulleitung für z.B. Armamputierte oder anderweitig Schwerbehinderte. Gruss ExRehabilitant
LastLionam 10.12.2007 | 16:26
Kann durchaus ein Antrag seitens des BFW's auf Klausuren bzw. Prüfung beantragt werden? Müssen diese ärztlich begründet werden? Wo werden diese beantragt?
ExRehabilitantam 10.12.2007 | 16:32
Bei mir ist das schon sehr lange her. Ich hatte damals davon auch keinen Gebrauch gemacht. Aber ich weiß genau, dass bei uns die Kandidaten länger bei den Prüfungen bekamen, die das beantragt hatten. Ich war im BFW Heidelberg, SRH Gruppe, Informatik. Meist handelte es sich um Leute bei denen es offensichtlich war dass sie mehr Zeit brauchen. Z.B. wegen speziellen Eingabegeräten zum programmieren. Das geht da eben nicht so schnell, wenn man z.b. alles mit einer Hand machen muß. Gruss ExRehabilitant
Rosannaam 10.12.2007 | 16:39
Halten Sie sich doch bitte an die Empfehlung des Experten. Von Ihrem zuständigen Reha-Fachberater können INDIVIDUELL alle Ihre Fragen geklärt werden. Alle evtl. Spekulationen nützen Ihnen doch nichts. MfG Rosanna
LastLionam 10.12.2007 | 16:42
Endergebnis nach heutigem großen Gespräch zwischen Abteilungsleiter, Sozialarbeiterin, Klassenlehrer, Psychologin, BFW-Arzt, Rehaberaterin und mir hat sich ergeben, daß ich zwei wegen Krankheit nicht mitgeschriebenen Klausuren nach holen muß und sich daraus eine Gesamteinschätzung für das erste Halbjahr ergibt. Eine Karenzzeit gibt es höchstwahrscheinlich bis zum 31.1.2008. Sollten dann wieder solche Probleme auftreten wird diese Ausbildung abgebrochen. Danach erfolgt eine erweiterte Berufsfindung auf 6 Wochen. Wenn sich etwas ergibt, wird eine andere Umschulung auf einem Gebiet durchgeführt, welche meinen Voraussetzungen entspricht. M.f.G. LastLion
Knut Rassmussenam 10.12.2007 | 16:53
Solche Verlängerungen sind in der jeweils geltenden Prüfungsordnung zu finden. Hat also nichts mit der Reha an sich zu tun.
Rosannaam 10.12.2007 | 16:44
Meine Antwort betraf natürlich LastLion, nicht motou!
Schadeam 11.12.2007 | 08:24
...dann wissen Sie ja alles und Ihre Fragen sind geklärt...schöne Weihnachten
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