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Experten-Antwort

berufliche Rehabilitation und Steuerklasse

von Markus18.10.2010 | 18:30
2088 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich fange bald eine Umschulung an die von der Rentenversicherung finanziert wird. In dieser Zeit bekomme ich Übergangsgeld. Zur Zeit habe ich die Steuerklasse 3 und meine Frau natürlich die Steuerklasse 5. Nun zu meiner Frage: Macht es für das Übergangsgeld einen Unterschied welche Steuerklasse ich habe? Wenn es denn keinen Unterschied macht, könnte ich doch die Steuerklasse mit meiner Frau tauschen. Vielen Dank im Vorraus Gruß Markus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.10.2010 | 07:18

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich Ihnen -als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung- hierzu keine zielführende Antwort geben kann.

Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an Ihren Steuerberater oder direkt an Ihr Finanzamt.

1 Antworten

Nixam 18.10.2010 | 18:48
Hallo Markus! Sozialleistungen sind steuerfrei. Die Frage nach der Steuerklasse hättest Du Dir stellen sollen, als Du gearbeitet hast und Brutto- und Nettoentgelt bezogen hast. Dann hättest Du ein möglichst hohes Nettoentgelt monatlich beziehen sollen, dann wäre Dein Übergansgeld heute auch möglichst hoch, weil dieses sich nach dem letzten Nettoentgelt (68% vom letzten Nettoentgelt) bemisst. Jetzt, da Du schon Übergangsgeld = Sozialleistung beziehst, die ja steuerfrei ist, kann Dich eine Änderung Deiner Steuerklasse nicht mehr retten. Du brauchst dem RV-Träger weder Deine Steuerkarte übersenden und verschone ihn mit der Benennung Deiner Steuerklasse/Kinderfreibeträgen oder sonstigem Quatsch. Damit kann die DRV nichts anfangen, da Sozialleistungen und hier also Übergangsgeld steuerfrei sind. Und weil die Steuerklasse auf die von Dir bezogenen Gelder/=Übergangsgeld keine Auswirkungen hat, kannst Du Dich beim Finanzamt erkundigen, wie Du es anstellst, dass Deine Frau die günstige Steuerklasse erhält. Viele Grüsse Nix
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