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Experten-Antwort

berufliche Teilhabe und Erwerbsunnfähigkeitsrente

von Leila04.09.2015 | 16:41
1582 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe auf Druck in einer medizinischen Reha einen Rentenantrag gestellt und einen auf eine berufliche Reha. Das war vor ca. sechs Wochen. Ich habe jetzt die Unterlagen zum Ausfüllen der Rente bekommen, aber der Antrag zur beruflichen Reha scheint gar nicht bearbeitet zu werden. Müsste ich da nicht einmal einen Bescheid auf Ablehnung bekommen? Herzliche Grüße, Leila

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Leila,

bitte fragen Sie in der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers nach, was nach Auswertung des Entlassungsberichtes der medizinischen Reha-Maßnahme, für Sie in Betracht kommt: berufliche Reha-Leistungen oder eine Berentung. Bitten Sie ggf. um eine persönliche Beratung um das weitere Verfahren zu erörten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

HotRodam 04.09.2015 | 19:04
Das Spiel geht so: Zunächst erweckt man bei den Betroffenen die Hoffnung auf einen imaginären Rentenanspruch. Dann werden die Rentenanträge regelmäßig abgelehnt, weil man mit einer Reha wieder Arbeitsmarkttauglich gemacht werden kann. Nach der Reha wird man dann an die Arbeitslosenverwahranstalten abgeschoben, wo man dann widerum so lange in verfassungswidrige 1-€URO-Jobs gepresst wird, bis man dann freiwillig jeden Schei**-Job annimmt ! Mahlzeit !
W*lfgangam 04.09.2015 | 19:40
Zitat von Leila anzeigenausblenden
Hallo Leila, rechnen Sie in Monaten, nicht in Wochen, ehe Sie eine Entscheidung dazu haben :-) Suchen Sie bitte eine Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt auf, die wird Ihnen weiterhelfen, wie der aktuelle Sachstand ist/was auf Sie zukommt - und füllt sogar die Vordrucke aus/erledigt das am Bildschirm (wenn's erforderlich ist). Gruß w.
???am 04.09.2015 | 19:30
Was für Unterlagen haben Sie denn bekommen, evtl. die Antragsformulare? Die müssen immer zugeschickt werden, wenn jemand einen formlosen Antrag stellt. Das wäre kein Hinweis auf irgendeine zu erwartende Entscheidung. Am sinnvollsten wird es wohl sein, wenn Sie nach Ihrem Antrag auf berufliche Reha erkundigen. Geht telefonisch, per Post, Mail.
KSCam 04.09.2015 | 20:02
Und vor allem sollten Sie sich darüber klar werden, was Sie anstreben. Rente, weil Sie glaiben nicht mehr arbeiten zu können? Eine berufliche Reha, weil Sie glauben in einer neuen Tätigkeit wieder arbeiten zu können. Vom Grundsatz her schließt das eine das andere -eigentlich- aus. Wenn man beides zeitgleich beantragt, woher soll die DRV denn wissen, was genau Sie wollen. Und da hat dann w*lfgang recht: solange beides läuft, wird es lange gehen. :) PS: wenn die in der Reha Ihnen geraten (Druck gemacht) haben, beides gleichzeitig zu beantragen, scheinen die ja enorm was auf dem Kasten zu haben. Mein Kompliment.
Leilaam 04.09.2015 | 20:59
Hallo, vielen Dank für Ihre Antworten. Tatsächlich hat mir die Rehaklinik "geraten" beide Anträge zu stellen. Ich wurde auch als arbeitsunfähig entlassen, obwohl ich vorher nicht krankgeschrieben war. Formlos waren die Änträge nicht. Zum Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben habe ich nichts erhalten, für die Rente zirka 4 Formulare. Ich möchte keine Rente, sondern eine Teilhabe und habe auch gebeten dies vorrangig zu bearbeiten. Ein Attest meiner Ärztin, dass eine Teilhabe für mich besser wäre habe ich auch zugeschickt. Mich wundert eben nur, dass ich da nicht eine Absage bekommen habe, sondern der Eindruck entsteht, dass ich berentet werde. Grüße Leila
W*lfgangam 04.09.2015 | 22:28
Zitat von Leila anzeigenausblenden
Hallo Leila, was da so in den Reha-Einrichtungen in Sachen Rente (Seltsames) veranstaltet wird, wundert mich manchmal auch schon (aus Rückfragen von Versicherten bei mir). Mehr kann ich dazu nicht sagen (außer, das war früher nicht so!), vielleicht ein wissender Mitleser. Gruß w.
KSCam 04.09.2015 | 23:38
Dann schreiben Sie das genauso an die DRV. Die Kollegen wissen somit was Sie anstreben, und Rentenantragsformulare brauchen Sie natürlich nicht ausfüllen, wenn Sie die Rente gar nicht wollen.
Leilaam 05.09.2015 | 09:12
Vielen Dank und einen schönen Samstag!
Leilaam 07.09.2015 | 23:27
Hallo, danke für die Antworten. Ich habe mit meiner Rehaberaterin telefoniert und sie besteht auf die Rente, weil die Klinik die Erwerbsminderung bereits festgestellt hat. Zu meinem Teilhabeantrag wusste oder konnte sie mir nichts sagen. Lohnt es sich noch einmal den Sachverhalt schriftlich mitzuteilen, dass eine berufliche Reha für mich der bessere Weg ist? LG Leila
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