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Experten-Antwort

Berufliche und Medizinische Reha (Sucht) gleichzeitig?

von Kathie198031.03.2015 | 12:54
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6 Antworten

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Hallo zusammen, habe gerade dieses Forum gefunden und hoffe, dass mir jemand mit meiner Frage weiterhelfen kann. Gestern habe ich bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Berufliche Reha gestellt, da ich aus psychischen Gründen nicht mehr in der Lage bin, meinen Beruf auszuführen. Da ich in der Vergangenheit auch ein Alkoholproblem entwickelt habe, gehe ich seit einiger Zeit in die Suchtberatung. Geplant war, dass ich dort eine ambulante Therapie im Rahmen einer Medizinischen Rehabilitation für Abhängigkeitskranke mache. Heute hat die Therapeutin gesagt, dass wir den Antrag auf Medizinische Reha bald bei der RV einreichen sollten. Ich würde aber lieber abwarten, bis ich den Bescheid bzgl. der beruflichen Reha habe. Sie meinte jedoch, dass beides unabhängig voneinander ist und man beides gleichzeitig beantragen könnte. Die med. Reha wäre ja ambulant und würde nur einmal die Woche abends stattfinden, über ein Jahr hinweg. Jedoch habe ich die Befürchtung, dass sich der Antrag der med. Reha negativ auf die Entscheidung der Berufl. Reha auswirken könnte. Weil die hinterher denken, dass ich die berufliche Reha nicht schaffe, da ich ein Suchtproblem habe. Oder wird das von zwei unabhängigen Stellen geprüft, die jeweils gar nichts von dem anderen Antrag wissen? Falls jemand sich damit auskennt, würde ihc mich über Antworten sehr freuen :-)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kathie1980,

Sie können beide Anträge geleichzeitig stellen. Wenn 2 Anträge (med. Reha und berufliche Reha) gleichzeitig gestellt werden, werden die Gutachter im Verfahren darüber entscheiden, ob es notwendig ist, zunächst die medizinische Reha anzugehen und danach die berufliche Reha durchzuführen. Ausschlaggebend bei dieser Entscheidung wird es sein, ob das eine ohne das andere trotzdem zu dem angestrebten Erfolg führen wird. Über die Entscheidung werden Sie einen Bescheid erhalten.

Sie haben auch die Möglichkeit persönlich bei der Reha-Fachberatung der DRV Ihre Bedenken zu äußern und können dort besprechen, wie es in Ihrem konkreten Fall zu einer für Sie guten Lösung kommen kann. Wenn Sie dann den Bescheid über die Gewährung der Reha-Maßnahme erhalten und nicht mit dem Ergebnis übereinstimmen, können Sie diesen nochmals überprüfen lassen oder Rechtsmittel einlegen.

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5 Antworten

???am 31.03.2015 | 14:38
Wenn Sie LTA beantragt haben, müssen Sie ja medizinische Unterlagen mit vorlegen oder werden vielleicht sogar untersucht. Und wie haben Sie sich das mit Ihrem Alkoholismus vorgestellt? Sie verschweigen den einfach und verbieten Ihren Ärzten, entsprechende Angaben zu machen? Zu Ihren Pflichten gehört, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Da müssen Sie auch Ihre Alkoholproblematik angeben. Bei einer solchen Erkrankung sollte jeder berufliche Kontakt zu Alkohol vermieden werden, also keine Arbeiten im Gastronmiebereich, in Brauerein und ähnliches. Woher soll das dann Ihr Reha-Fachberater wissen, wenn Sie es verschweigen?
Kathie1980am 31.03.2015 | 17:20
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Mir ist schon bewusst, dass ich alle Angaben machen muss, das ist ja auch der Sinn der Sache. In meinen Krankenakten tauchte bisher allerdings vor längerem nur mal die Diagnose des Alkoholmissbrauchs (F.10.1) auf. Ich würde mich auch nicht als richtig alkoholabhängig bezeichnen (F.10.2). Ich lebe auch seit über einem Jahr abstinent, der Alkohol stellt eher ein Symptom meiner psychischen Erkrankungen dar. Um aber diese Reha für Abhängigkeitskranke beantragen möchte (was die Suchtberaterin schon als sinnvoll erachtet, es geht in der Therapie ja eher um die Auslöser als um den Alkhohl), müsste die Therapeutin mir die Diagnose Abhängigkeit diagnostizieren. Jetzt wäre meine Befürchtung, dass der Gutachter, Arzt oder wer auch immer von der RV denkt, dass ich auf Grund der Alkoholproblematik (die zur Zeit wie gesagt nicht akut ist) nicht in der Lage bin, eine berufliche Reha zu machen. Daher denke ich, es wäre besser, diese medizinische Reha nicht zu beantragen, sondern mir einen ambulanten Therapeuten zu suchen?!
Kathie1980am 31.03.2015 | 17:20
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Mir ist schon bewusst, dass ich alle Angaben machen muss, das ist ja auch der Sinn der Sache. In meinen Krankenakten tauchte bisher allerdings vor längerem nur mal die Diagnose des Alkoholmissbrauchs (F.10.1) auf. Ich würde mich auch nicht als richtig alkoholabhängig bezeichnen (F.10.2). Ich lebe auch seit über einem Jahr abstinent, der Alkohol stellt eher ein Symptom meiner psychischen Erkrankungen dar. Um aber diese Reha für Abhängigkeitskranke beantragen möchte (was die Suchtberaterin schon als sinnvoll erachtet, es geht in der Therapie ja eher um die Auslöser als um den Alkhohl), müsste die Therapeutin mir die Diagnose Abhängigkeit diagnostizieren. Jetzt wäre meine Befürchtung, dass der Gutachter, Arzt oder wer auch immer von der RV denkt, dass ich auf Grund der Alkoholproblematik (die zur Zeit wie gesagt nicht akut ist) nicht in der Lage bin, eine berufliche Reha zu machen. Daher denke ich, es wäre besser, diese medizinische Reha nicht zu beantragen, sondern mir einen ambulanten Therapeuten zu suchen?!
Hansiam 01.04.2015 | 01:47
Alkoholiker -> immer Alkoholiker! Wenn das in Deinen Akten vermerkt ist, bekommt Du es nicht mehr raus...auch wenn es 10 Jahre oder länger her ist. Du schreibst, daß Du seit langem keinen Alk mehr zu Dir nimmst. Um das zu beweisen gibt es m.E. nur eine Möglichkeit: Lass Deinen CDT-Wert messen. CDT heisst "Carbohydrate Deficient Transferrin" und gilt als Diagonose des Alkoholmissbrauchs (auch des regelmässigen Konsums). Normal ist ein Wert von unter 1.75 %.........ab 2.5 % ist von einem regelmässigen Alkoholkonsum auszugehen. Der Hausarzt ermittelt den CDT-Wert mit einer ganz normalen Blutabnahme. Diese Messung ist allerdings nicht umsonst...Du bezahlst ca. 30 - 40 Euro dafür.
Kathie1980am 01.04.2015 | 17:12
Vielen Dank für Ihre Antworten. Ich denke, es ist wohl am einfachsten, zunächst den Bescheid von der beruflichen Reha abwarten, dann ist es nicht so kompliziert. In meinen Krankenakten steht ja nicht die Diagnose Alkoholabhängigkeit, sondern schädlicher Gebrauch von Alkohol. Das ist ja nicht das Gleiche. Nur, um die Reha Abhängigkeit machen zu können, müsste mir die Suchtberatung die Diagnose Abhängigkeitssyndrom geben. Wenn es aber zum Nachteil ist, diese Diagnose anzunehmen, sollte ich es wohl besser nicht machen. Auch wenn ich den Sinn nicht verstehe, wieso sich jeder immer so an Diagnosen festhält. Muss man erst richtig abhängig werden, damit einem geholfen wird? Wäre imho auch wichtig, einer Abhängigkeit vorzubeugen, dann würden sich vielleicht mehr Menschen hilfe suchen und nicht warten, bis es zu spät ist
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