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Beruflicher Start in Ost/ West

von waldkiefer17.12.2007 | 15:38
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe gehört, dass man auf der Lohnsteuerkarte einen Vermerk hat, ob man ost- oder westtariflich eingestuft ist und dass das damit zusammenhängt, in welchem Bundesland man nach der Ausbildung seinen Job beginnt und das alles für die Rente eine Rolle spielt. Konkret: Ich habe an einer Ost-Uni studiert, danach an dieser Uni ein Stipendium erhalten. Anschließend habe ich in einem West-Bundesland ein Referendariat absolviert. Nun steht der Berufsstart an und damit die Frage, ob es für die Rente besser ist im West anzufangen oder bin ich durch meine "Ost"-Stipentienzeit sowieso schon als Ost eingestuft und würde im Fall einer Frührente o. wegen eines Unfalls trotz Arbeit im Westen auch nur eine Ostrente erhalten (60%)? Viele Grüße und Dank!

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es ist durchaus von Bedeutung ob Sie einen Beschäftigungsort in den neuen oder alten Bundesländern wählen. Dauerhaft eingestuft werden Sie dabei aber nicht für die spätere Rentenberechnung....

Haben Sie z.B. den Beschäftigunsgort in Dresden, so wird damit Entgelt im Beitrittsgebiet erzielt. Dieses Entgelt wird dann für die spätere Rentenberechung mit einem Dynamisierungsfaktor (Anlage 10 zum SGB VI) hochgerechnet.

Haben Sie also in Dresden einen Arbeitgeber, der Sie wie die Arbeitnehmer in den alten Bundesländern entlohnt, erfahren Sie dadurch für die spätere Rentenberechnung einen Vorteil.

Vergleicht man indes die Dynamisierungswerte der Anlage 10 mit dem derzeitigen Verhältnis aus aktuellem Rentenwert West zu Ost, so stellt man fest, dass die Faktoren der Anlage 10 höher sind.

Dies muss umgekehrt aber nicht heißen, dass Sie bei Ausübung einer RV pflichtigen Beschäftigung in den alten Ländern einen Nachteil erleiden.

Dem Grunde nach gilt hier bei einem derz. SV Brutto/Jahr von 29.488 Euro, dass damit ein sogen. Entgeltpunkt für die Rentenberechnung vorliegt. Der wiederum bei Bezug der Rente in den alten Ländern (bei einer abschlagsfreien Altersrente) zu einer monatl. Rentenanwartschaft von 26, 27 Euro/brutto führt (ost wären es 23,09 Euro).

Beantwortet dies Ihre Frage ?

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ausschlaggebend für die Bewertung von Versicherungszeiten mit EP Ost oder West ist der Beschäftigungsort (§ 9 SGB IV).

Dieser kann im Laufe eines Berufslebens naturgemäß häufig wechseln - weshalb insoweit keine Festschreibung erfolgen kann (zumal hierfür keine rechtliche Grundlage existieren würde).

MfG

3 Antworten

waldkieferam 17.12.2007 | 17:21
Hallo, vielen Dank. Nein, noch sind nicht alle meine Fragen beantwortet. Konkret würde ich gern zu meinem Lebenslauf wissen ob ein Berufsstart mit Rentenbeiträgen in den alten Bundesländern für mich besser ist: Studium Ost, danach Stipentium Ost (zählt das schon als Berufsstart Ost?!?), Referendariat West. Nun muss ich überlegen wo ich mich bewerbe: Bin ich, wenn ich jetzt im Westen eine Stelle annehme, als "West" festgeschrieben, weil es meine erste Stelle ist oder bin ich schon als "Ost" festgeschrieben, weil ich im Osten studierte bzw. Stipendium erhielt? Besten Dank!! PS: Sind die Experten in diesem Forum von der Rentenvorsorge oder solche Chatter wie ich, also nicht direkt von der Materie?
- - -am 17.12.2007 | 21:28
Sie sind sich sicher an einer Uni studiert zu haben? Lehramt Grundschule oder Jura?
no nameam 18.12.2007 | 06:23
Wie der Experte schon sagte, sie werden nicht dauerhaft in Ost oder West gestuft. Ausschlaggebend im Rentenfall ist der AKTUELLE Beschäftigungsort (so hab ich das jetzt verstanden). Und die Experten sind von der DRV und damit Leute vom Fach ;-)
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