Hallo Dialog,
der Reha-Fachberater kann persönliche Wünsche berücksichtigen. Er hat jedoch im Rahmen seiner Kenntnisse und Erfahrungen einen Ermessensspielraum. Gemeinsames Ziel von Rehabilitand und Reha-Fachberater sollte es sein eine passende Leistung zur Teilhabe auszuwählen, die den Rehabilitanden möglichst dauerhaft wieder ins das Erwerbsleben bringt. Es ist daher sinnvoll Ihre Sichtweise im Dialog mit dem Reha-Fachberater vor Bescheiderteilung einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hier nochmal der Fragesteller:
Vielen Dank an das Expertenteam und das Forumsmitglied "Schade" für die sehr schnelle und hilfreiche Beantwortung meiner Frage.
Ich werde meinen Rehaberater um ein Gespräch bitten, um gemeinsam in Ruhe die gegebenen Möglichkeiten zu besprechen und meine Fragen und Wünsche einzubringen.
Viele Grüße,
Dialog
Hallo Fragesteller,
es wird zwar von Seiten der Rentenversicherung ausdrücklich von einem Mitspracherecht gesprochen, in der Realität richtet sich die Auswahl der Trainingsstelle jedoch meistens nach der "persönlichen" Erfahrung des Rehaberaters. Also es wird "immer" in die gleichen Einrichtungen "geschickt". Sie sind nicht der erste mir bekannte Fall, wo sich beim exakt gleichen Bildungsangebot für denjenigen Anbieter entschieden wird, mit dem der Berater schon jahrelang zusammenarbeitet.
Was man sich fragen muss, ist, warum Vonseiten der Rentenversicherung betont wird, die Maßnahme solle möglichst am Wohnort selbst oder wohnortsnah erfolgen???
Ich entnehme Ihrem Beitrag, dass Sie schon wissen, was Sie wollen. Das wird nicht immer gerne gesehen. Wenn Ihr Berater Ihre Wünsche komplett ignoriert, dann bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als schriftlich Einspruch dagegen einzulegen und gegebenenfalls mit einem Sozialverband wie dem VDK Kontakt aufzunehmen.
Wenn Ihnen Ihre berufliche Zukunft wichtig ist, dann kämpfen Sie!
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