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Experten-Antwort

Berufliches Training - Mitspracherecht - Rehaberater

von Dialog12.02.2021 | 14:07
646 Ansichten
6 Antworten
Hallo, ich habe Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach bewilligt bekommen. Zuvor habe ich eine 6-wöchige medizinische Reha erfolgreich absolviert. Ergebnis: Ich wurde als voll arbeitsfähig entlassen. Coronabedingt konnte das Erstgespräch mit meinem Rehaberater nicht persönlich stattfinden. Normalerweise wird für ein Gespräch ein Termin vereinbart. Ich wurde ohne Termin angerufen und konnte mich daher nicht vorbereiten. Das Gespräch dauerte ungefähr eine Stunde. Seither habe ich die Aufforderung erhalten, mich in einer Bildungseinrichtung in einer 70 Kilometer entfernten Stadt vorzustellen. Ich hatte dann ein Erstgespräch dort, aber coronabedingt konnte ein psychologisches Abklärungsgespräch, ob mich die Einrichtung aufnimmt, noch nicht stattfinden. Zwischenzeitlich habe ich von meiner Psychologin eine Adresse einer Bildungseinrichtung erhalten, die 5 Kilometer von meinem Wohnort entfernt ist. Dort hatte ich auch ein ausführliches Erstgespräch vereinbart. Beide Einrichtungen arbeiten mit der Rentenversicherung zusammen. Die Zielgruppe und die Inhalte der Maßnahmen sind gleich. Maßnahmedauer ist jeweils 9 Monate. Ich habe bisher alles getan, was mein Rehaberater vorgeschlagen hat. Die 70 Kilometer entfernte Maßnahme würde laut meinem Berater besser zu mir passen. Da ich mit beiden Einrichtungen ausführliche persönliche Erstgespräche hatte, habe ich einen guten Vergleich. Von der Maßnahme in der Nähe bekam ich die Rückmeldung, dass sie mich dafür als geeignet einstufen. Bei dieser Maßnahme hätte ich innerhalb von 2 Wochen einsteigen können. Ich hatte mich komplett um alles selbst gekümmert. Alles passte. Jetzt sieht es so aus, dass ich monatelang warten muss, bis ich ein Abklärungsgespräch in der entfernten Einrichtung bekomme. Warum werde ich daran gehindert, schnell in ein berufliches Training zu kommen, dass nachweislich gleich gut geeignet ist? Warum muss ich stundenlange Zugfahrten in Kauf nehmen? Warum soll ich von 70 Kilometer Entfernung aus Praktika und Jobs suchen, wo ich doch in der wohnortnahen Einrichtung direkt Vorort eine Arbeit suchen kann. Die wohnortnahe Einrichtung hat auch Kooperationen mit den ortsansässigen Arbeitgebern. Laut Rentenversicherung heißt es: Ihr Rehaberater erörtert mit ihnen eingehend die Möglichkeiten der einzelnen Maßnahmen. Ihre persönlichen Wünsche werden weitgehend berücksichtigt. Zu einem Dialog kommt es leider nicht, bei dem ich in Ruhe meine Motivation, meinen Standpunkt und die Vorteile der wohnortnahen Maßnahme besprechen kann. Ist es nicht das Ziel, dass der Rehabilitant schnellstmöglich mit einer Maßnahme beginnen kann? Ich bin als arbeitsfähig eingestuft. Ich warte nicht nur darauf, dass sich mein Rehaberater meldet, sondern zeige Eigenbemühungen, weil ich motiviert bin. Im Internet finden sich immer nur Fragen dazu, wie man Einspruch gegen einen abgelehnten Bescheid einlegt. Wie sieht es aus, wenn ich einen Bescheid habe? Kann der Rehaberater alles ohne mich entscheiden? Welche Rechte habe ich? Muss ich z.B. meinen Berater um Erlaubnis fragen, ob ich in einer beruflichen Einrichtung ein kostenloses Erstgespräch führen darf? Danke für alle Antworten und Rückmeldungen. Viele Grüße, Dialog

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.02.2021 | 15:31

Hallo Dialog,

der Reha-Fachberater kann persönliche Wünsche berücksichtigen. Er hat jedoch im Rahmen seiner Kenntnisse und Erfahrungen einen Ermessensspielraum. Gemeinsames Ziel von Rehabilitand und Reha-Fachberater sollte es sein eine passende Leistung zur Teilhabe auszuwählen, die den Rehabilitanden möglichst dauerhaft wieder ins das Erwerbsleben bringt. Es ist daher sinnvoll Ihre Sichtweise im Dialog mit dem Reha-Fachberater vor Bescheiderteilung einzubringen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Schadeam 12.02.2021 | 14:17
Egal was hier noch geschrieben wird, müssen Sie "dieses Problem" direkt mit dem Rehaberater oder der Sachbearbeitung Ihres RV Trägers klären. Die Einzelfallentscheidung trifft "Ihre" DRV.
Dialogam 12.02.2021 | 16:07
Hier nochmal der Fragesteller: Vielen Dank an das Expertenteam und das Forumsmitglied "Schade" für die sehr schnelle und hilfreiche Beantwortung meiner Frage. Ich werde meinen Rehaberater um ein Gespräch bitten, um gemeinsam in Ruhe die gegebenen Möglichkeiten zu besprechen und meine Fragen und Wünsche einzubringen. Viele Grüße, Dialog
Willkürberateram 17.02.2021 | 22:42
Hallo Fragesteller, es wird zwar von Seiten der Rentenversicherung ausdrücklich von einem Mitspracherecht gesprochen, in der Realität richtet sich die Auswahl der Trainingsstelle jedoch meistens nach der "persönlichen" Erfahrung des Rehaberaters. Also es wird "immer" in die gleichen Einrichtungen "geschickt". Sie sind nicht der erste mir bekannte Fall, wo sich beim exakt gleichen Bildungsangebot für denjenigen Anbieter entschieden wird, mit dem der Berater schon jahrelang zusammenarbeitet. Was man sich fragen muss, ist, warum Vonseiten der Rentenversicherung betont wird, die Maßnahme solle möglichst am Wohnort selbst oder wohnortsnah erfolgen??? Ich entnehme Ihrem Beitrag, dass Sie schon wissen, was Sie wollen. Das wird nicht immer gerne gesehen. Wenn Ihr Berater Ihre Wünsche komplett ignoriert, dann bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als schriftlich Einspruch dagegen einzulegen und gegebenenfalls mit einem Sozialverband wie dem VDK Kontakt aufzunehmen. Wenn Ihnen Ihre berufliche Zukunft wichtig ist, dann kämpfen Sie!
Deutsche Rentenversicherung
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