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Experten-Antwort

Berufl.Wiedereingliederung (Hamburger Modell)und Teilrente?

von selim kasap12.04.2012 | 08:35
2829 Ansichten
2 Antworten
Sehr geehrte Experten,ich bekomme Erwerbsminderungsrente(befristet),bin aber noch Angstellter, mit ruhendem Vertrag.Ich würde gerne Versuchen nochmal in meinem Beruf halbtags zu Arbeiten. Frage bekomme ich dann trotzdem noch Rente bzw.Teilrente und wäre das wie beim Hamburger Modell möglich?Wenn ja, würde ich auch gerne wissen was ich dafür machen muss?Unterlagen,Ärzte ,Arbeitgeber? Im voraus vielen Dank. Mit freundlichem Gruß Kasap

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.04.2012 | 06:53

Eine stufenweise Wiedereingliederung kann seitens der Rentenversicherung nur gefördert werden, wenn Sie im Vorfeld arbeitsunfähig aus einer medizinischen Rehabilitation entlassen worden sind.

Unabhängig davon können Sie natürlich, wie bereits von „???“ beschrieben, in Absprache mit Ihrem Arbeitsgeber versuchen, Ihre Beschäftigung teilweise wieder aufzunehmen. Das erzielte Einkommen müssen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Dieser prüft, ob damit die Hinzuverdienstgrenzen überschritten sind und die Rente ggf. nur noch als Teilrente oder gar nicht mehr zu leisten ist. Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen finden Sie in Ihrem Rentenbescheid.

1 Antworten

???am 12.04.2012 | 08:57
Nachdem Sie ja durch die Rente finanziell "versorgt" sind, ist es ausreichend, wenn Sie sich mit Ihren beahndelnden Ärzten und, bei grünem Licht durch diese, mit Ihrem Arbeitgeber unterhalten. Wenn Sie die Beschäftigung dann tatsächlich aufnehmen, müssen Sie es nur der DRV melden, damit dort die Einkommensanrechnung durchgeführt wird. Da sie einen Teilzeit-Arbeitsplatz anstreben, wird sicher auch der gesamte Rentenanspruch geprüft werden. Mit einer Verminderung Ihres Rentenanspruchs auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung müssen Sie rechnen, evtl. fällt sogar die Rente komplett weg. Ich persönlich würde erstmal eine geringfügige Beschäftigung beim alten Arbeitgeber anstreben und das mal 1 oder 2 Monate ausprobieren. Da tut sich bei der Rente noch gar nichts und Sie können sich einfach mal ausprobieren.
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