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Experten-Antwort

Berufs Förderungs Dienst der Bundeswehr

von Jürgen31.03.2025 | 13:35
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich war Zeitsoldat (Z12) von 01/1987 bis 12/1998. Nach dieser Zeit habe ich u.a. an der Bundeswehrfachschule in Koblenz das Fachabitur Technik, bei der HWK den Betriebswirt des Handwerks sowie den Dachdeckermeister gemacht. Gibt es für diese Zeit, also nach den 12 Jahren, einen Anspruch auf Rentenversicherung? Bei der Prüfung der Rentenauskunft habe ich festgestellt, das diese 3 Jahre fehlen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen Mit freundlichen Grüßen Jürgen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jürgen, 

 

wenn es sich um eine rein schulische Ausbildung gehandelt hat, kann diese Zeit als Anrechnungszeit bei der Rentenversicherung beantragt werden (Formular V0410). Als Nachweis wird ein Dokument benötigt, aus dem Beginn und Ende dieser Ausbildung hervorgeht. Diese beitragsfreie Zeit wird vermutlich als Fachschulausbildung bewertet und kann die Rente erhöhen. 

 

Sollten Sie in der Zeit jedoch auch gegen Entgelt in einem Ausbildungsbetrieb beschäftigt gewesen sein, benötigen wir neben diesen schulischen Nachweisen noch zusätzlich Lohnnachweise, da in diesem Fall auch Beitragszahlungen im Versicherungskonto fehlen würden. Auch dies würde im Fall des Nachweises zu einer höheren Rente führen. 

 

Viele Grüße 

Ihr Expertenteam 

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