Hallo Jürgen,
wenn es sich um eine rein schulische Ausbildung gehandelt hat, kann diese Zeit als Anrechnungszeit bei der Rentenversicherung beantragt werden (Formular V0410). Als Nachweis wird ein Dokument benötigt, aus dem Beginn und Ende dieser Ausbildung hervorgeht. Diese beitragsfreie Zeit wird vermutlich als Fachschulausbildung bewertet und kann die Rente erhöhen.
Sollten Sie in der Zeit jedoch auch gegen Entgelt in einem Ausbildungsbetrieb beschäftigt gewesen sein, benötigen wir neben diesen schulischen Nachweisen noch zusätzlich Lohnnachweise, da in diesem Fall auch Beitragszahlungen im Versicherungskonto fehlen würden. Auch dies würde im Fall des Nachweises zu einer höheren Rente führen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam