Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Berufs- und Fachschulausbildung

von Wolfgang Reinhardt18.04.2017 | 10:47
769 Ansichten
2 Antworten
Hallo, von 09/1971 bis 02/1975 habe ich eine Berufsausbildung absolviert, von 03/75 bis 02/76 war ich arbeitslos gemeldet (ohne rv-pflichtigen Verdienst im Rentenversicherungskonto gespeichert), von 03/76 bis 06/76 war ich abhängig beschäftigt und von 07/76 bis 09/77 habe ich Wehrdienst geleistet. Seit 10/77 bin ich ununterbrochen abhängig beschäftigt. Im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens habe ich nun parallel zu den bereits im Versicherungskonto gespeicherten Zeiten eine Fachschulausbildung für die Zeit von 07/1974 bis 01/1978 geltend gemacht, da ich gelesen habe, dass sich dies rentensteigernd auswirkt. Die Fachschulausbildung wurde anerkannt, allerdings musste ich feststellen, dass sich das in meinem Fall negativ auf die Höhe meiner zu erwartenden Rente auswirkt (Unterschiedsbetrag aus heutiger Sicht: ca. minus 13 EUR brutto mtl.). Grund hierfür ist wohl, dass die Zeit des Fachschulbesuchs im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung vorrangig auf die Höchstdauer von 36 Monaten für die Bewertung von Zeiten der beruflichen Ausbildung zu berücksichtigen ist und dadurch die Höherwertung meiner Berufsausbildung entfällt. Hätte ich geahnt, dass ich mich dadurch schlechter stelle, hätte ich natürlich erst gar keinen Kontenklärungsantrag gestellt. Gegen den Feststellungsbescheid habe ich bereits Widerspruch eingelegt. Die Fachschulausbildung soll wieder aus dem Versicherungskonto gelöscht werden. Aber wie kann ich dies begründen? Das BSG-Urteil (AZ: B 13 R 79/09 R), auf das ich bei meiner Internetrecherche gestoßen bin, scheint mir leider nicht auf den bei mir vorliegenden Sachverhalt übertragbar zu sein, denn das Urteil besagt, dass Zeiten der Fachschulausbildung nicht anerkannt werden dürfen, sofern parallel versicherungspflichtige Entgeltersatzleistungen bezogen wurden, was in meinem Fall nicht gegeben ist. Wie kann ich also argumentieren? Danke vorab für die Hilfe. Gruß Wolfgang Reinhardt

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.04.2017 | 12:08

Hallo Wolfgang Reinhardt,

Sie können sich nicht aussuchen, ob eine Anrechnungszeit wegen Fachschulausbildung im Konto gespeichert wird oder nicht. Sobald der Nachweis für eine Anrechnungszeit erbracht wurde und alle Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt sind, ist diese Zeit von Gesetzes wegen zwingend anzuerkennen.

Nur wenn die Anrechnungszeit wegen Fachschulausbildung zu Unrecht in Ihrem Rentenversicherungskonto anerkannt wurde, können Sie die Rücknahme des Anerkennungsbescheides beantragen. Ob die Zeit zu Unrecht anerkannt wurde, kann ich ohne nähere Kenntnis des gesamten Sachverhalts nicht beurteilen.

Die Bundesregierung plant darüber hinaus in einem neuen Gesetz ("EM-Leistungsverbesserungsgesetz"), die Nachteile von Fachschulausbildungen, die neben einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit liegen, zu beseitigen. Geplant ist auch eine spezielle Übergangsregelung für Bestandsrenten. Das Ganze ist noch im "Entwurfsstadium", aber Sie sollten dieses Gesetz im Auge behalten. Vielleicht löst es Ihr Problem.

1 Antworten

Die Farbe Schwarzam 18.04.2017 | 11:01
Im Versicherungskonto sind alle rechtserheblichen Tatsachen zu hinterlegen. Sie haben die Fachschule besucht, also wurde die Zeit auch rechtmäßig bei der RV verarbeitet und taucht in Ihrem Versicherungsverlauf auf. Dass dadurch die Rentenhöhe negativ beeinflusst wurde, ist Ihr persönliches Pech. Stichwort: Verböserung. Sie hätten sich ja auch nicht beschwert, wenn die Rente dadurch höher würde? Ich glaube nicht an den Erfolg Ihres geplanten Widerspruchs.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026