Hallo Wolfgang Reinhardt,
Sie können sich nicht aussuchen, ob eine Anrechnungszeit wegen Fachschulausbildung im Konto gespeichert wird oder nicht. Sobald der Nachweis für eine Anrechnungszeit erbracht wurde und alle Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt sind, ist diese Zeit von Gesetzes wegen zwingend anzuerkennen.
Nur wenn die Anrechnungszeit wegen Fachschulausbildung zu Unrecht in Ihrem Rentenversicherungskonto anerkannt wurde, können Sie die Rücknahme des Anerkennungsbescheides beantragen. Ob die Zeit zu Unrecht anerkannt wurde, kann ich ohne nähere Kenntnis des gesamten Sachverhalts nicht beurteilen.
Die Bundesregierung plant darüber hinaus in einem neuen Gesetz ("EM-Leistungsverbesserungsgesetz"), die Nachteile von Fachschulausbildungen, die neben einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit liegen, zu beseitigen. Geplant ist auch eine spezielle Übergangsregelung für Bestandsrenten. Das Ganze ist noch im "Entwurfsstadium", aber Sie sollten dieses Gesetz im Auge behalten. Vielleicht löst es Ihr Problem.
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