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Experten-Antwort

Berufsausbildung und Rente

von Stoffel8401.01.2012 | 14:30
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 27, habe bereits ein abgebrochenes Studium hinter mir, und mit Nebenjobs auch schon normale Rentenbeiträge bezahlt. Um die Studienzeit anrechenen zu lassen, muss ich eine Kontenklärung durchführen, richtig? Nun würde mich interessieren, wie meine 3jährige duale Berufsausbildung für die Rente zählt, die ich im Herbst 2012 beginne? Zählen diese 36 Monate (ist ja Pflichtbeitragszeit) normal, wie wenn ich "normal" gearbeitet hätte, oder zählt eine betriebliche Ausbildung anders? Viele Grüße und frohes neues Jahr Stoffel84

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stoffel84,

grundsätzlich liegt bei dualen Studiengängen ab 2012 wieder Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vor.

Es handelt sich um Zeiten einer beruflichen Ausbildung. Zunächst einmal erfolgt eine Errechnung von Entgeltpunkten, die sich aus den tatsächlich während der Ausbildung versicherten Entgelten ergeben. Für maximal 3 Jahre wird geprüft, ob neben diesen Entgeltpunkten noch weitere Zuschläge an Entgeltpunkten zu ermitteln sind.

Dies wird in § 74 Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt.

Ihre Studiendauer können Sie im Rahmen einer Kontenklärung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger nachweisen.

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