Dem Beitrag von -_- kann zugestimmt werden.
Da Sie vor 1961 geboren sind, könnte für Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit in Betracht kommen. Sie haben hier nach alter Rechtsprechung einen sogen. Berufsschutz. Die Berufsunfähigkeit beurteilt sich danach, inwieweit man in seinem Beruf oder in einem zumutbaren Verweisungsberuf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mindestens sechs Stunden erwerbstätig sein kann.
Im Rahmen des laufenden Rentenverfahrens wird dies genau geprüft bzw. festgestellt.
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