Guten Morgen, Heinzberufsbildungsbereich,
die Beitragszeiten im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der WfbM zählen wie die folgenden Versicherungszeiten dort zu der Wartezeit von 20 Jahren.
Sie werden auch genauso bewertet: Für die Rentenversicherung gilt, dass Beiträge mindestens aus der Bemessungsgrundlage in Höhe von 80 % der Bezugsgröße (nach § 18 SGB IV) zurgrundegelegt werden. Dies entspricht zum Beispiel im Jahr 2016 einem monatlichen Entgeltwert in Höhe von 2.324,00 Euro.
Allerdings erhalten die Zeiten im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich noch eine weitere Bewertung, die für die anderen Beiträge in der WfbM nicht in Frage kommt.
Für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich wird zusätzlich eine Bewertung als Anrechnungszeit für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen vorgenommen. Erhält diese Anrechnungszeit eine höheren Wert als sie diesen nur als Beitragszeit erreichen würde, dann werden zusätzlich Entgeltpunkte, also Rentenanwartschaften, gutgeschrieben.
Damit erfährt die "Berufsausbildung" für die WfbM eine bessere Bewertung als die folgenden Beitragszeiten im Werkstattbereich.
Liebe Grüße!