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Berufsfindung + Arbeitserprobung

von fargo18.03.2007 | 12:35
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo erstmal, ich habe folgendes Problem . Ich bin seit Aug. 2006 Arbeitslos aufgrund eines Bandscheibenvorfalls und mir wurde gesagt das ich aufgrund meiner Ärztlichen Gutachten einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen solle was ich auch tat . Nach langer Warterei wurde der Antrag auch Bewilligt und mir wurde in einem Beratungsgespräch gesagt das ich erstmal zur Berufsfindung und Arbeitserprobung solle . Da meine Leistungen des Arbeitsamtes nun nicht mehr bestehen musste ich einen Hartz 4 Antrag stellen .ich habe meinem Berater schon mitgeteilt das ich mir es finanziell nicht erlauben kann Hartz4 zu beziehen und mir wurde gesagt ich solle doch aufjedenfall an dieser Berufsfindung teilnehmen. Ich habe daraufhin mit einem Versicherungsberater der BFA/LVA gesprochen und mir wurde gesagt das ich von meinem eigentlichem Berater nicht wirklich aufgeklärt wurde , ich hätte einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen müssen und das es so nicht geht . Muss ich dennoch zur Berufsfindung ? Ich würde es lieber vorher aggeklärt haben was mir wirklich zusteht und was nicht .Was passiert wenn ich an dieser Berufsfindung und Arbeitserprobung nicht teilnehme?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen von "KSC" und "???" ist nichts hinzuzufügen.

4 Antworten

fargoam 18.03.2007 | 14:15
Er sagte eben nur das ich auf dieses Berufsfindungs und Arbeitserprobungs seminar gehen müsse . Bis es zur Auswertung und zum Beratungsgespräch kommt ziehen wieder 6-8 Wochen ins Land und das kann ich mir Finanziell nicht erlauben .
Antoniusam 18.03.2007 | 13:46
Wie hat sich denn der Reha - Berater der DRV (BfA und LVA gibt es nicht mehr) dazu geäußert ? Schließlich waren Sie doch dort um sich umfassend beraten zu lassen.
KSCam 18.03.2007 | 17:39
und was haben Sie bisher unternommen um eine gesundheitlich geeignete Arbeit zu finden? Was für eine Tätigkeit streben Sie an? Berufsfindung wird in der Regel dann gemacht, wenn keiner so genau weiß, was eigentlich gemacht werden kann. Hat der Betroffenen hingegen klare, realistische Ziele bezüglich seiner beruflichen Zukunft ist eine Berufsfindung oft überflüssig. Da Sie nichts über Ihr Alter und Ihre bisherige Tätigkeit gesagt haben, kann hier natürlich nur eine wage Aussage getroffen werden. Sie sprechen auch die Rente wegen Erwerbsminderung an? Hier sollten Sie sich auch grundsätzlich klar werden, ob eine Rente oder ein neuer Arbeitsplatz Ihr persönliches Ziel ist?
???am 18.03.2007 | 17:46
Sie können jederzeit auch einen Rentenantrag stellen. Das Rentenverfahren und das LTA-Verfahren können auf Ihren Wunsch parallel ablaufen. So haben Sie wenigstens das Gefühl, finanziell nichts zu verpassen. Solange nicht positiv über den Rentenantrag entschieden wurde, würde ich auf alle Fälle auch zur Berufsfindung gehen. Sollten Sie nämlich keine Rente bekommen, dauert es noch mehr Zeit bis zum eigentlichen Massnahmenbeginn. Sollte Ihnen dieser Weg nicht zusagen, fragen Sie Ihre behandelnden Ärzte, ob und ggf. welche Arbeiten Sie noch verrichten können. Danach können Sie dann Ihr Vorgehen ausrichten.
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