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Berufsfindung und Krankengeld

von Joachim28.09.2007 | 14:46
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8 Antworten

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Hallo, ich mache ab der nächsten Woche eine Berufsfindung & Arbeitserprobung. Für diese Zeit erhalte ich, bei bestehender AU, kein Übergangsgeld, sondern weiterhin Krankengeld von der KK, so der Rentenversicherungsträger. Eine Arbeitsunfähigkeit würde für die Zeit der Berufsfindung unterstellt, sagte man mir. Die KK erwartet nunmehr aber, dass ich 14-tägig, wie bisher auch, einen Auszahlschein von meinem behandelnden Arzt ausfüllen lassen muss, um Kranengeldzahlungen zu erhalten. Ich frage mich, was dieses Vorgehen soll, da die AU ja für die Zeit der Maßnahme unterstellt wird und somit eben nicht durch den Arzt festgestellt werden muss. Hinzu kommt, dass ich bei jedem Aufsuchen den Arztes einen halben Tag der Berufsfindung opfern muss, da ich den Arzt nur während der üblichen Sprechzeiten aufsuchen kann. Muß das alles wirklich so kompliziert sein? Joachim

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Joachim,

die Forumteilnehmer haben recht. Setzen Sie sich mit der Krankenkasse in Verbindung. Dort wird man hoffentlich Verständnis für die Situation haben.

Mit freundlichen Grüßen

7 Antworten

Antoniusam 28.09.2007 | 14:50
Dieses Problem sollten Sie besser mit Ihrer Krankenkasse abklären.
Antoniusam 28.09.2007 | 14:53
In welchen Abständen die Auszahlscheine eingereicht werden müssen, liegt einzig und allein im Ermessen der Krankenkasse.
Nixam 28.09.2007 | 14:50
Sie können den Krankengeldauszahlschein auch nur 1 x im MOnat an die Krankenkasse schicken. Sie bekommen doch nicht etwa das Krankengeld 14-tägig ausgezahlt, oder? Das Krankengeld soll nur 1 x im MOnat im Nachhinein/am Ende des Monats ausgezahlt werden. Also reicht es vollkommen aus, den Krankengeldauszahlschein auch nur 1 x im Monat zum Monatsende vom Arzt ausfüllen zu lassen und an die Krankenkasse zu senden. Ausserdem können Sie den Arzt ja auch in den Nachmittagsstunden besuchen nach der Bf/AP.
Antoniusam 28.09.2007 | 15:06
Ich war selbst bis zur Aussteuerung im Krankengeldbezug. Und meine damalige Krankenkasse wollte alle zwei - drei Wochen einen Auszahlschein haben und hat ihn auch bekommen. Ob es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, interessiert mich gelinde gesagt nicht ! (Ob die Diagnose dabei eventuell eine Rolle spielen könnte ?) MfG
Nixam 28.09.2007 | 14:58
Mein lieber Antonius! Es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine 14-tägige Vorlage des Krankengeldauszahlscheins! Ich spreche aus Erfahrung. Ich hatte einen kranken Vater, der ebenfalls nur einmal im Monat diesen Schein vorlegen musste. Weshalb das nunmehr anders sein soll, müssen Sie mir mal unter Benennung der gesetzlichen Grundlage erklären!
Joachimam 28.09.2007 | 15:40
Hallo allerseits, das ist ja ein reger Beitrag geworden. Wie auch immer, es wird mir leider nicht möglich sei, ohne mir frei zu nehmen, den Arzt aufzusuchen. Die Berufsfindung geht bis 16:00 h und ich habe ca. 2 Stunden (wenn es gut läuft) Anfahrt von dort zum Doc. Wie ich meinen Auszahlungsschein alle 14 Tage vorlegen soll, weiß ich nicht und es ist mir auch wurscht. In jedem Fall ist es doch sehr eigentümlich einerseits an einer Berufsfindung und Arbeitserprobung teilzunehmen und mich auf der anderen Seit durch den Arzt arbeitsunfähig schreiben zu lassen. Aber was soll´s, wenn es so sein muss, dann ist´s eben so. In diesem Sinne ein schönes Wochenende und danke für die Antworten. Joachim
Thoki1am 29.09.2007 | 15:10
Hallo ! Wenn du das mit deinem Arzt abklärst, kann dieser wenn er gewillt ist, dich auch für den Zeitraum der Berufsfindung Krankschreiben.Die Krankenkasse möchte das nur 14tägig haben weil es Ihr sonst zuviel Geld aufeinmal ist welches sie auszahlen muß.Laut Aussage meiner KK (AOK)nachdem mein Arzt mich 2006 immer für 4 Wochen krankgeschrieben hat. MfG Thoki
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